Heuschnupfenmittel und Putzfrau einfach von Steuer absetzen?
Jetzt lässt sich bei Deiner Steuererklärung richtig Geld sparen, denn es gibt fünf überraschende Dinge, die Du geltend machen kannst.
Jetzt lässt sich bei Deiner Steuererklärung richtig Geld sparen, denn es gibt fünf überraschende Dinge, die Du geltend machen kannst.
Die Vereinigte Steuerhilfe gibt jetzt Tipps, wie man mit ganz alltäglichen Dingen richtig Geld sparen kann. So lassen sich zum Beispiel einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen absetzen. Holt man sich einen Gärtner für Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten oder umfangreicher Gartengestaltung, kann man die Kosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben. Bedingung ist jedoch, dass der Besitzer das zum Grundstück gehörende Haus selbst bewohnt und es sich nicht um einen Neubau handelt. 20 Prozent der Lohnkosten, aber maximal 1200 Euro im Jahr, können abgesetzt werden. Diese Kosten dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Selbst regelmäßige Gartenarbeiten, die von einem Gärtner getätigt werden, wie Unkraut jäten, Rasen mähen und Hecken schneiden, können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Für diese Leistungen können bis zu 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn die dazugehörigen Rechnungen inklusive Zahlungsbeleg beigelegt werden.
Noch nie hat man die Putzfrau für den Frühjahrsputz so gerne bezahlt, wie jetzt. Denn die Kosten fürs Fenster putzen oder Teppich reinigen können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass man die Rechnung überweist, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Von den anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten können 20 Prozent und insgesamt bis zu 4000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
Mit der blühenden Jahreszeit beginnt leider auch wieder die Hochsaison für Heuschnupfen. Doch jetzt können Allergiker aufatmen, denn die Kosten für Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, die Krankenkasse aber nicht übernimmt, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn auch nicht in voller Höhe. Nur die Kosten, die eine "zumutbare Belastungsgrenze" überschreiten, können geltend gemacht werden. Diese Grenze wird individuell anhand des Jahreseinkommens, des Familienstands und der Anzahl der Kinder festgelegt. Kleiner Tipp am Rande: Selbst die Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen werden.
Du brauchst eine neue Sonnenbrille mit Sehstärke? Auch diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn Du sie von Deinem Arzt verschrieben bekommen hast. Die Sonnenbrille gilt dann als medizinisches Hilfsmittel und kann geltend gemacht werden. Auch die Fahrt zum Augenarzt oder Optiker kann in der Steuererklärung eintragen werden.
Quelle: Focus