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Das müssen Steuerzahler jetzt beachten

Frist für die Steuererklärung verpasst – droht nun sofort eine Strafe?

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endete für die meisten Bundesländer zum 31. Mai. Wer diesen Termin verpasst hat, sollte sich spätestens jetzt dringend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Unbedingt Finanzamt informieren

Wer die Abgabefrist für die verpflichtende Steuererklärung verpasst hat, kann ordentlich zur Tasche gebeten werden. Das zuständige Finanzamt darf dann nämlich einen sogenannten Verspätungszuschlag verlangen. Dieser kann bis zu 10 Prozent der Steuersumme, die nachgezahlt oder erstattet werden soll, betragen –maximal aber 25.000 Euro.

„Bürgerinnen und Bürger, die die Anmeldefrist verpasst haben, sollten die Abgabe der Steuererklärung schnellstmöglich nachholen“, so Lars Fiethen vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Der Experte rät, die Behörde in jedem Fall unverzüglich über das verspätete Einreichen und die Ursache hierfür zu informieren. „Nur so können nachvollziehbare Gründe für die verspätete Abgabe in die Entscheidung einfließen“.

Krankheit schützt nicht immer vor Verspätungszuschlag

Wer gesundheitliche Probleme, wie eine schwere Krankheit, eine Kur oder einen Unfall, für die Verspätung anführt, muss das ausreichend belegen können.  Nur die Information, vor der Abgabefrist krank gewesen zu sein, schützt nicht vor einem möglichen Verspätungszuschlag! Die Entscheidung, ob ein solcher erhoben wird oder nicht, trifft der jeweilige Sachbearbeiter.

Übrigens: Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, muss diese erst bis Ende Dezember des Jahres abgeben.

Verlängerte Frist in NRW

Oben genannte Fristen gelten allerdings nur für jene Steuerzahler, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Freiwillig können alle Unterlagen noch für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgereicht werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es sogar für die verpflichtende Steuererklärung eine verlängerte Frist, sofern man sich auf dem Online-Portal Elster angemeldet hat.  Diese endet am 31.07.2017.

Quelle: Express