Auch beim Thema Fristverlängerung werden die Vorgaben strenger. Wer einen Aufschub beantragt, bekommt den nicht so ohne weiteres. Es braucht einen triftigen Grund. Dazu gehören eine längere Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt oder ein außergewöhnliches Ereignis wie ein Wohnungsbrand. Die Verlängerung muss außerdem immer schriftlich beantragt werden. Auch Verzögerungen durch das Coronavirus können als Grund angegeben werden. Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium: "Sollten Sie aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sein, diese Frist einzuhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und bitten um eine Fristverlängerung."
Wer seine Steuererklärung hingegen deutlich vor Ablauf der Frist abgibt, der kann dafür unter Umständen schneller mit einem Bescheid rechnen. Und digital eingereichte Steuererklärungen werden vom Finanzamt bevorzugt.