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Freitag ist Deadline - trotz Corona

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung wurde zwar bis zu 31. Juli verlängert – es gibt jedoch nicht nur Vorteile durch diese Neuerung. Trotz allem kann es bei Versäumnissen äußerst teuer werden.

Zwei Monate Aufschub für alle

Die gute Nachricht für alle, die eine Steuererklärungen machen müssen, ist erstmal, dass man seit letztem Jahr länger Zeit für die Einreichung hat. Deadline ist nicht mehr wie bisher der 31. Mai, sondern der 31. Juli. Man bekommt also zwei Monate oben drauf. Wer einen Steuerberater hat, der kann sogar noch entspannter sein. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss dann bis Ende Februar des jeweils übernächsten Jahres (Februar 2020) beim Finanzamt vorliegen. Aber warum diese Änderung? In der Vergangenheit gab es viele Steuerpflichtige, die einen Aufschub beantragen mussten. Mit der Fristverlängerung wollen die Behörden das nun eindämmen.

Höhere Strafzahlung bei Versäumnis

Wer die Abgabe mit der geänderten Frist jedoch verbummelt, der muss kräftig draufzahlen. Die Strafen werden empfindlicher und greifen schneller. Künftig können die Behörden einen Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer verlangen. Mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat, in dem die Steuererklärung nicht beim Finanzamt eingegangen ist. Bislang konnte man immer noch hoffen, dass der zuständige Beamte ein Auge zudrückt – jetzt wird der Prozess mit den Verspätungszuschlägen automatisiert vorgenommen. Und im schlimmsten Fall muss man sogar ein Zwangsgeld, eine Schätzung, den Säumniszuschlag für die Verspätung plus Zinsen auf Steuernachzahlungen berappen.

Fristverlängerung ist möglich

Auch beim Thema Fristverlängerung werden die Vorgaben strenger. Wer einen Aufschub beantragt, bekommt den nicht so ohne weiteres. Es braucht einen triftigen Grund. Dazu gehören eine längere Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt oder ein außergewöhnliches Ereignis wie ein Wohnungsbrand. Die Verlängerung muss außerdem immer schriftlich beantragt werden. Auch Verzögerungen durch das Coronavirus können als Grund angegeben werden. Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium: "Sollten Sie aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sein, diese Frist einzuhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und bitten um eine Fristverlängerung."

Wer seine Steuererklärung hingegen deutlich vor Ablauf der Frist abgibt, der kann dafür unter Umständen schneller mit einem Bescheid rechnen. Und digital eingereichte Steuererklärungen werden vom Finanzamt bevorzugt.