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Keine Chance mehr für Fantasienamen

Facebook sperrt Nutzer - diese Profile sind betroffen

Mimikama.de bekommt derzeit vermehrt Anfragen von irritierten Facebook-Nutzern, deren Profil gesperrt wurde. Offenbar kontrolliert das Soziale Netzwerk die Namen und will „Fakes“ bzw. Kürzel abschaffen.

Klarnamenpflicht

Oftmals nennen sich User im Internet La Ura, Na Dine oder Herr M. Allerdings laufen sie damit Gefahr, dass das Profil von heute auf morgen gesperrt werden könnte. Der Grund ist Facebooks Klarnamenpflicht.

Die Nutzungsbedingungen im Punkt 4, „Registrierung und Sicherheit der Konten“ geben vor, dass wahre Namen und Daten angegeben werden müssen. Dort steht: "Facebook-Nutzer geben ihre wahren Namen und Daten an, und wir benötigen deine Hilfe, damit dies so bleibt. Nachfolgend werden einige Verpflichtungen aufgeführt, die du uns gegenüber bezüglich der Registrierung und der Wahrung der Sicherheit deines Kontos eingehst." [zic]

Die meisten Nutzer möchten mit diesen Fake-Namen ihre privaten Daten schützen und wollen somit verhindern von Dritten gefunden zu werden. Hin und wieder screent Facebook jedoch diverse Profile - wenn man Pech hat, ist  man unter Umständen dabei und das Konto wird gesperrt.

Dein Konto wurde bereits gesperrt?

Wenn der Account bereits gesperrt wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, Facebook gegenüber die eigene Identität nachzuweisen. Was die meisten User jedoch nicht wissen: Man muss nicht unbedingt eine Kopie des Personalausweis vorlegen. Das Online Portal lässt auch weitere Dokumente zu:

„Wir akzeptieren jeden amtlichen Ausweis, auf dem dein Name und dein Geburtsdatum ersichtlich sind. Einige Beispiele:

  • Geburtsurkunde
  • Führerschein
  • Pass
  • Heiratsurkunde
  • Dokumente zur amtlichen Namensänderung
  • Privat- oder Autoversicherungsausweis
  • Andere amtliche Ausweise als Führerschein (z. B. Behindertenausweis, Personalausweis)
  • Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderungspapiere
  • Stammesausweis oder Statusnachweis
  • Wahlberechtigtenausweis"

Möchte man diese privaten Dokumente nicht vorlegen, gibt es noch die Möglichkeit, eine Kombination aus zwei verschiedenen Dokumenten der folgenden Liste vorzuweisen:

  • Kontoauszug
  • Busfahrkarte
  • Kreditkarte
  • Beschäftigungsnachweis
  • Büchereiausweis
  • Geschäftsbrief
  • Nachweis über Zeitschriftenabonnement
  • Krankenakte
  • Mitgliedsausweis (z. B. Rentnerausweis, Gewerkschaftsausweis, Mitarbeiterausweis, Dienstausweis)
  • Gehaltsabrechnung
  • Bewilligung
  • Schüler- bzw. Studentenausweis
  • Schul- bzw. Universitätszeugnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Gas-, Wasser- oder Stromrechnung
  • Foto im Schuljahresbericht (Scan oder Foto der betreffenden Seite des Jahresberichts)

Quelle: Mimikama