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Abgabefrist für Steuererklärung rückt näher

Steuererklärung: So holst Du Dir mehr Geld zurück

Heute ist Stichtag! Wer seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte sich heute noch mächtig ins Zeug legen. Wir erklären mit sechs Last-Minute-Tipps, wie Ihr eine viel höhere Rückerstattung bekommt.

So holt ihr Euch Geld zurück

Rund 44 Millionen Deutsche waren 2016 erwerbstätig und steuerpflichtig. Somit wird auch in diesem Jahr wieder die Steuererklärung fällig. Mit diesen sechs Tipps aus dem „Finanztest Spezial 2017“ könnt Ihr noch mehr Geld zurückholen.

Tipp 1: Vom Arbeitszimmer profitieren

Viele können ihr Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen. Wer keinen anderen Schreibtisch nutzt, darf anteilig Miete, Strom, Reinigung und andere Kosten für Heimarbeit bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr absetzen. Nutzt ein Ehepaar jedoch das Arbeitszimmer gemeinsam, dann dürfen beide den Höchstbetrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben für das gleiche Zimmer absetzen.    

Tipp 2: Bildungskosten absetzen

Hattet ihr im vergangenen Jahr Ausgaben für Seminare oder Fortbildungen? Diese Kosten können formlos aufgeführt werden.

Tipp 3: Riester-Beiträge

Neben Zulagen können bei der Riester-Rente auch Steuervorteile geltend gemacht werden. Es wird hierbei ein Höchstbetrag von 2100 Euro pro Jahr erstattet.

Tipp 4:   Unterstützung für Angehörige

Wer Angehörige unterstützt – beispielsweise Eltern im Pflegeheim, oder Kinder im Studium, die keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben – kann diese Ausgaben bei der Steuererklärung einreichen. Für das vergangene Jahr sind bis zu 8652 Euro absetzbar.

Tipp 5: Haushaltshilfen und Handwerker absetzen

Hat man 2016  insgesamt 28.550 Euro investiert (2550 Euro für Minijobber, 20.000 Euro für Haushaltshilfen und 6000 Euro für Handwerker), kann man bis zu 5710 Euro absetzen.

Tipp 6: Doppelter Haushalt

Musste aus beruflichen Gründen einen zweite Wohnung in einer anderen Stadt gemietet werden, kann für Einrichtung, Miet- oder Betriebskosten bis zu 1000 Euro im Monat zuzüglich Umzugskosten und drei Monate Verpflegungspauschale ausgezahlt werden.