Das ändert sich im Mai für Verbraucher
Ab dem 01. Mai 2018 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Ab dem 01. Mai 2018 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Im Mai gleichen die Einwohnermeldeämter erstmals seit fünf Jahren ihre Daten mit denen vom „Beitragsservice“ ab. Das Unternehmen treibt für die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender die GEZ-Gebühren ein. Der Abgleich soll dabei Haushalte herausfiltern, die kein oder zu viele Beitragskonten haben.
Die Einzugszentrale erklärt auf ihrer Webseite, dass es im Interesse jedes Empfängers liegt, auf den Brief zu antworten. Erfolgt nämlich keine Rückmeldung, wird automatisch eine Anmeldung für den Rundfunkbeitrag erwirkt – auch wenn der Haushalt bereits die Gebühr bezahlt!
Viele Haushalte in RLP werden daher im Mai Post von der GEZ bekommen
Zum 1. Mai steigt der Mindestlohn für ungelernte Maler und Lackierer auf 10,60 Euro. Mit Gesellenbrief erhöht sich der Stundenlohn auf 12,40 Euro in Ostdeutschland und auf13,30 Euro im Westen. Für Steinmetze und Steinbildhauer gilt ab Monatsbeginn der Mindestlohn von 11,40 Euro in ganz Deutschland.
Derzeit aktualisieren nahezu alle Internet-Dienste ihre Nutzungsbedingungen. Der Hintergrund: Am 25. Mai 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist bindend für alle Anbieter, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern und schafft einen einheitlichen Rahmen im personenbezogenen Informationsverkehr im Internet. So soll die Datenverarbeitung für die Nutzer transparenter und besser kontrollierbar werden.
Deshalb wird in den kommenden Tage – sofern noch nicht geschehen – immer wieder in Apps oder per E-Mail auf neue Nutzungsbedingungen von Anbietern hingewiesen. Der beliebte Messenger Whatsapp hat im Zuge dessen sein Mindestalter für Nutzer angepasst. Die App ist demnach – ganz zum Ärger von Teenies – nun erst ab 16 Jahren zugänglich.
Alle Infos zum neuen WhatsApp-Mindestalter
Quelle: Express / Focus