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Wichtiger Hinweis für Bankkund*innen

Bundesgerichtshof: Kontogebühren können zurückgefordert werden

Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde bereits im April gefällt. Nun folgt die Begründung: Eine Gebührenänderung der Bank, wenn Kund*innen im Vorfeld nicht widersprechen, ist nicht rechtens.

Gängige Praxis, aber widerrechtlich

Gebührenerhöhungen als Folge darauf, nicht auf die Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank zu reagieren, war bei vielen Banken gängige Praxis. Jedoch ist diese Handlung widerrechtlich, stellte der Bundesgerichtshof nach einer Klage gegen die Postbank nun fest. Kosten für Konto- oder Depotführungen auf dieser Grundlage zu erhöhen, sei zu weitreichend und unangemessen.

Rückerstattung wird individuell geprüft

Im Zuge des Urteils machte der BGH deutlich, dass alle Kund*innen, die in den letzten drei Jahren aus diesem Grund höhere Gebühren zahlen mussten, einen Anspruch auf Rückforderung der gezahlten Gebühren haben. Sowohl die Postbank als auch der Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft kündigten jedoch bereits an, dass solche Rückerstattungen nicht pauschal erfolgen könnten, berichtet der BR.

Aktive Forderungen notwendig

Die bayerische Verbraucherzentrale hat dem BR indes mitgeteilt, dass eine automatische Rückerstattung unwahrscheinlich sei, sondern die Bankkunden das Geld aktiv zurückfordern sollten. Dabei empfiehlt es sich, zu warten, bis ein einheitlicher Musterbrief zur Verfügung steht, um eine rechtssichere Formulierung vorweisen zu können.

Hohe Kosten für Banken und weitreichende Auswirkungen

Das Urteil sorgte bei den Bankanbietern für wenig Begeisterung. Ein Sprecher der Postbank sprach laut BR sogar von einer “Katastrophe für alle Beteiligten”. Da dieses Vorgehen als gängige Praxis in vielen Kreditinstituten angesehen wurde, betrifft das Urteil den gesamten Bankmarkt. Bafin-Präsdient Raimund Röseler schätzt die Verluste der Bänke auf die Hälfte des Jahresüberschusses, berichtet der BR. Zudem könnte das Urteil ebenfalls Folgen für andere Zahlungsdienstleister wie Paypal haben.

Quelle: BR