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Arzttermin versäumt: Muss ich jetzt zahlen?

Termin versäumt: Darf mein Arzt eine Ausfallgebühr von mir verlangen?

Vergessen, falsch notiert, im Stau gesteckt oder einfach nicht hingegangen – für einen verpassten Arzttermin kann es viele Gründe geben. Müssen Termin-Schwänzer Konsequenzen in Form eines Ausfallhonorars befürchten?

Termine am besten schriftlich absagen

Wer einen Arzttermin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen immer rechtzeitig absagen. So haben andere Patienten die Chance, an einen kurzfristigen Termin bekommen, wenn sie ihn dringend brauchen. Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte von Patienten bei Nicht-Erscheinen eine Ausfallgebühr verlangen. Darauf muss die Praxis aber bereits bei der Terminvereinbarung hinweisen. Wenn du verhindert bist, solltest du am besten immer schriftlich absagen, um im Ernstfall einen Beweis zu haben und nicht zur Kasse gebeten werden zu können.  

Verschiedene Gerichte, verschiedene Urteile

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es zu Ausfallgebühren für nicht erschienene Patienten unterschiedliche Urteile. In Diepholz hat das Amtsgericht in einem Fall geurteilt, dass eine Praxis für aufwendige Behandlungen bei Fernbleiben oder kurzfristigen Absagen eine Strafgebühr verlangen kann. Diese müsse aber so gering wie möglich ausfallen. Das Landgericht Berlin hatte jedoch bereits 2005 entschieden, dass Ausfallhonorare im Anmeldeformular einer Arztpraxis nicht zulässig sind. Der Mediziner wollte bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgten, eine Entschädigung von 75 Euro. Auch am Amtsgericht Bremen war man der Ansicht, dass es keine Folgen haben dürfe, wenn Patienten abgesprochene Termine stornieren.

Hohe Kosten durch Nicht-Erscheinen von Patienten

Arztpraxen, die keine offene Sprechstunde anbieten, sondern nur Termine zu festen Zeiten vergeben, stehen bei Terminversäumnissen teilweise vor großen Problemen. Vor allem dann, wenn es um ambulante Operationen oder Untersuchungen geht, für die Personal und Gerätschaften vorbereitet werden müssen. Bei Routineterminen, die einmalig versäumt werden, ist der Schaden für Praxen deutlich geringer. Hier könnte man einfach den nächsten Patienten behandeln oder Verwaltungsarbeiten erledigen. Repräsentative Daten darüber, wie oft Menschen einfach nicht zu Arztterminen erscheinen, gibt es nicht. Angaben der kassenärztlichen Vereinigungen schwanken zwischen 5 und knapp 20 Prozent. Einige niedergelassene Ärzte sprechen von bis zu 30 Prozent.