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Neuregelungen und Umstellungen für Verbraucher

Das ändert sich ab dem 01. April 2018

Mit dem Beginn eines jeden Monats stehen meist einige Neuregelungen oder gar Gesetzesänderung ins Haus. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…

Streaming-Dienste europaweit nutzbar

Tolle Neuerung für alle Fans von Netflix, Amazon Prime, & Co.: Wer im Urlaub gerne kostenpflichtige Streaming-Angebote uneingeschränkt nutzen möchte, der kann das ab dem 20. März endlich tun. Die Ländersperren von bestimmten Filmen oder Serien werden aufgehoben. Das heißt konkret: Der Anbieter darf im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren verlangen, oder sogar den Zugang blockieren. Bisher kam es vor, dass deutsche Nutzer in anderen Ländern durch das sogenannte „Geoblocking“ eingeschränkt waren. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“, hieß es dann.

Mediatheken und kostenlose Dienste der öffentlich-rechtlichen Sender bilden weiterhin die Ausnahme. Diese können nach wie vor selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang  Inhalte verfügbar sind.

Eine Sache gilt es dennoch zu beachten: Das grenzenlose Streaming gilt nur für vorübergehende Aufenthalte. Soll heißen, wer innerhalb der EU reist, soll durch die Verordnung das Angebot der jeweiligen Streaming-Dienste uneingeschränkt weiter nutzen können. Wird allerdings der Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegt, muss zu den dort befindlichen Bedingungen ein Abonnement beim jeweiligen Streaming-Dienst abschließen. Die Anbieter haben das Recht jederzeit den Wohnort zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage des Ausweises oder durch die Abfrage der IP-Adresse.

Höherer Mindestlohn

Leiharbeiter und Zeitarbeiter dürfen sich ab dem 1. April auf einen erhöhten Stundenlohn freuen. Der Mindestlohn steigt für sie in Westdeutschland um 2,8 Prozent von 9,23 Euro auf 9,47 Euro und in Ostdeutschland und Berlin um vier Prozent. Dort erhält man ab Sonntag je geleistete Arbeitsstunde nun 9,27 Euro anstatt 8,91 Euro.

Bleigießen wird verboten

Wer an Silvester gerne Bleigießt, muss ab April besonders stark. Ab Sonntag tritt eine neue Chemikalienverordnung der EU in Kraft. Dabei wird die Obergrenze des Bleigehalts auf 0,3 Prozent festgesetzt. Bisher lag sie bei 71 Prozent, wie die Stiftung Warentest berichtet. Die EU-Einschränkung gleicht somit einem Verbot.

Notrufsystem eCall in allen Neuwagen Pflicht

Ab kommenden Sonntag müssen Autohersteller EU-weit in allen Neuwagen das automatische Notrufsystem eCall verbauen. Es besteht aus einem GPS-Sender und einer Mobilfunkeinheit. So können im Falle eines Unfalls automatisch Standortdaten an die umliegenden Rettungsleitstellen übermittelt werden. Bei einem besonders heftigen Aufprall löst das System automatisch aus. Es ist jedoch auch möglich, den Notruf per Knopfdruck selbst abzugeben. Mit dem Absetzen des Alarms wird außerdem eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt. eCall soll für mehr Sicherheit sorgen und es Hilfskräften möglich machen, schneller am Einsatzort zu sein.

Maut in Slowenien: Wohnmobil-Fahrer aufgepasst

Auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt für Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, schon jetzt eine streckenabhängige Maut. Wer sich ab dem 1. April mit einem solchen Fahrzeug in Slowenien bewegt, muss einen sogenannten DarsGo unit-Transponder am Fahrzeug befestigen. Dieser nimmt Mautsignale auf, leitet sie weiter und ermöglicht so eine automatische Abrechnung. Bislang konnte man die Gebühr bar, per Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten abrechnen. Diese Möglichkeiten stehen ab dem 1.4.2018 nicht mehr zur Verfügung.

Von der Neuregelung sind nicht nur LKW und Reisebusse betroffen, sondern in Einzelfällen auch besonders große Wohnmobile. Wohnmobilisten sollten vor Reiseantritt unbedingt das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges prüfen, um eine mögliche Strafe zu vermeiden. Werden betroffene Fahrzeuge nicht mit dem Transponder versehen, können Strafen von bis zu 800 Euro erhoben werden.

Wer ohne Transponder über die Grenze fährt, kann ohne Sorge bis zur ersten DARS-Servicestation weiterfahren. Dort muss die sogenannte DarsGo unit dann erworben und an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.

Quelle: Augsburger Allgemeine/ Infranken/ ADAC/Finanzen.net/Chip