Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Gleich sieben positive Veränderungen

Davon profitieren Steuerzahler 2019

Mehr Zeit, höhere Freibeträge und mehr Kindergeld – das sind nur ein paar der Veränderungen, über die sich Steuerzahler in diesem Jahr freuen dürfen.

Inhalt

Abgabefrist verlängert

"Kalte Progression"

Höherer Grundfreibetrag

Mehr Kindergeld

Job-Ticket

Dienstfahrrad

Firmenwagen

Längere Abgabefristen

Bislang müssen Steuererklärungen für das Vorjahr zum 31. Mai abgegeben werden. Das ist nun anders. Wer seine Steuererklärung selbst macht, hat dafür zwei Monate länger Zeit. Die Frist wurde auf den 31. Juli erhöht. Auch wer gemeinsam mit dem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater die Erklärung abgibt, hat ab diesem Jahr mehr Zeit. Statt bis zum 31. Dezember 2019 muss die Steuererklärung für 2018 erst am 29. Februar 2020 abgegeben werden. Die Fristen versäumen sollte man allerdings nicht. Denn wer keine Fristverlängerung beantragt hat, soll ab diesem Jahr automatisch einen Verspätungszuschlag bezahlen müssen.

Ausgleich der kalten Progression

In diesem Jahr steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. Hintergrund ist, dass so die „kalte Progression“ ausgeglichen und Mehrbelastungen verhindert werden sollen.

Höherer Grundfreibetrag

Als Single keine Steuern zahlen – das galt bislang bis zu einer Einkommensgrenze von 9000 Euro im Jahr. Dieser Grundfreibetrag steigt 2019 auf insgesamt 9168 Euro Jahresverdienst. Für Paare gilt der doppelte Betrag. Auch Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastungen nun bis zum Betrag von 9168 Euro abgesetzt werden.

Mehr Kindergeld und höherer Freibetrag

Ab der zweiten Jahreshälfte 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag für gemeinsam veranlagte Paare von 4788 auf 4980 Euro. Wie bisher auch, gibt es aber entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Das zuständige Finanzamt prüft im Einzelfall, was günstiger ist. Deshalb sollten Eltern immer erst einmal Kindergeld beantragen, weil dieses nur ein halbes Jahr rückwirkend ausbezahlt wird.

Steuerfreies Job-Ticket

Die Politik hat sich außerdem etwas überlegt, um die Nutzung öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Deshalb sind Jobtickets in Zukunft steuerfrei. Alle Arbeitnehmer, die ihre Monatskarten kostenlos oder verbilligt bekommen, müssen diese Ersparnis nicht mehr versteuern. Jedoch werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Privatnutzung von Dienstfahrrädern

Bislang mussten Dienstfahrräder im privaten Gebrauch als geldwerter Vorteil versteuert werden. Seit diesem Jahr ist das nicht mehr so. Gültig ist die Regelung auch für E-Bikes bis 25 km/h. Die Steuerbefreiung wurde bis Ende 2021 befristet und gilt nicht für ein E-Bike-Leasing in Form einer Entgeltumwandlung.

Entlastung bei Firmenwagen

Auch wer einen Geschäftswagen mit Elektro- oder Hybridantrieb im privaten Bereich nutzt, wird steuerlich entlastet. Es müssen lediglich 0,5 statt wie bisher 1 Prozent des Listenpreises versteuert werden. Dieser Rabatt gilt für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft bzw. geleast werden.