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Was passiert mit meinen Daten?

E-Mails, Accounts, Passwörter: So regelst du deinen digitalen Nachlass

Ob Abos, Profile in sozialen Netzwerken, Online-Banking, E-Mails, Messenger-Dienste oder sogar Smart Home, wir alle übermitteln als Internetnutzer*innen unendlich viele persönliche Daten, die von den jeweiligen Anbietern gespeichert werden. Und da verbleiben sie auch, auch wenn man stirbt und solange sie keiner löscht. Zeit, sich darum zu kümmern und den digitalen Nachlass zu regeln. So geht's!

Inhalt

Benutzerkonten, Passwörter & Co. richtig vererben

Nicht nur persönliche Dinge oder Geld auf dem Konto gehören zum persönlichen Nachlass, auch digitale Daten zählen dazu. Abos wie zum Beispiel für einen Musik-Streamingdienst oder Verträge, die online abgeschlossen wurden, laufen auch über den Tod hinaus weiter und übergehen an eine*n Nachlassempfänger*in - mit allen Rechten und Pflichten.

Wer also selbst entscheiden möchte, was nach dem Tod mit Abos, veröffentlichen Fotos, Videos, Nachrichten oder Kommentaren im Netz passiert, sollte frühzeitig Vorkehrungen treffen und sich um seinen digitalen Nachlass kümmern - auch um Probleme für Angehörige vorzubeugen. Denn Verträge enden nicht einfach mit dem Tod. Erben müssen für Abos weiterbezahlen. Daher ist es sinnvoll sich rechtzeitig um sein digitales Erbe zu kümmern. Dabei kann man festlegen, was mit den einzelnen Konten und digitalen Daten passieren soll, wenn man sich z.B. wegen einer Krankheit selbst nicht mehr darum kümmern kann.

Vertrauensperson bestimmen und Vollmacht hinterlegen

Bestimme eine Person deines Vertrauens, die zum Bevollmächtigten und somit zu deinem digitalen Nachlassverwalter wird. Dies sollte auch in einer schriftlichen Vollmacht "über den Tod hinaus" festgelegt werden. Hier kann beispielsweise festgelegt werden, was mit einem Benutzerkonto in den sozialen Netzwerken geschehen soll, ob ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zudem regelt die Vollmacht, was mit den eigenen Endgeräten wie Smartphone, Tablet oder PC und den dort gespeicherten Daten passieren soll. 

Die Vollmacht sollte dann der Vertrauensperson ausgehändigt und die Angehörigen informiert werden, dass der digitale Nachlass so geregelt ist. Übrigens, eine Kopie dieses Schriftstückes gehört sicherheitshalber auch mit in die Nachlassunterlagen. 

Nachlass in Testament regeln

Der digitale Nachlass kann auch in einem Testament geregelt werden. Hier werden ebenfalls alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten festgehalten. Zudem kann darin bestimmt werden, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten. Auch das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Selbstformulierte Testamente können schnell unwirksam sein. Deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar.

Account-Liste erstellen

Der erste Schritt ist, sich selbst einen Überblick über die eigenen Daten wie Accounts, Benutzernamen und Passwörter zu verschaffen und diese in einer Liste festzuhalten.

Ein Muster für diese Liste stellt die Stiftung Warentest bereit. Hier werden die Konten und Passwörter für genutzte E-Mail-Dienste, den Versandhandel, soziale Netzwerke, Bezahldienste, eigene Homepages und eigene Internetverkäufe abgefragt. Aber auch Daten etwa zu Online-Banking oder Streaming-Diensten sollten niedergelegt werden.

Diese Liste sollte dann an einem sicheren Ort wie etwa einem Safe oder Bankschließfach aufbewahrt werden. Wer lieber auf eine digitale Lösung zugreifen möchte, kann einen Passwort-Manager wie z.B. KeePass nutzen. Oder man speichert die Liste mit allen Zugangsdaten auf einem USB-Stick, der ebenfalls in einem Tresor hinterlegt wird.

Achtung: Die Liste nicht mit einem Passwort sichern und falls doch, dieses ebenfalls weitergeben. Digitale Datenträger können jedoch auf äußere Rahmenbedingungen wie Hitze oder Kälte empfindlicher reagieren, eine Liste in Papierform könnte dabei länger halten. Wichtig ist, die Account-Liste immer up to date zu halten und die Vertrauensperson zu informieren, wo sich die Liste befindet. 

Ohne Zugang kein Löschen möglich

Für die Verwalter*in deines digitalen Nachlasses ist es wichtig, alle Zugangsdaten deiner Online-Konten im Ernstfall zu haben, denn liegen diese nicht vor, gestaltet sich das Kündigen oder Löschen deiner persönlichen Daten schwierig. Deiner Vertrauensperson bleibt dann nur noch der Kontakt zum Online-Dienstleister, der diese Vorgänge abwickeln kann. Wie das Magazin "KölnerLeben" jedoch berichtet, sei dies bislang noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicherte Daten von Verstorbenen bei Online-Anbietern überhaupt herandürfen.

Im Todesfall sollten sich Erben daher rasch einen Überblick über die digitalen Zugänge verschaffen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto des Verstorbenen, denn hier laufen Rechnungen oder Mahnung aus Online-Verträgen auf. 

Kommerzielle Nachlassverwalter sicher?

Wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt, gibt es auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbietet. Wie seriös und sicher diese Anbieter jedoch sind, lässt sich nur schwer beurteilen. Wer dennoch einen solchen Dienst in Anspruch nehmen möchte, sollte sich zuvor genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen. Auf keinen Fall sollte man kommerziellen Anbietern Passwörter sowie Geräte wie Tablets, PC oder Smartphones überlassen. Hier bestehe die Gefahr, dass womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte gelangen könnten. 

Google und Facebook: So kannst du hier deinen digitalen Nachlass regeln

Während viele Internetanbieter bisher keine Regelungen für den digitalen Nachlass anbieten, hat man bei Google die Möglichkeit dies über einen Kontoinaktivität-Manager zu regeln. Nutzer*innen können hier festlegen, wer zu Lebzeiten auf die Daten zugreifen darf und wann das Konto gelöscht werden soll. Dies kann ziemlich umfangreich sein, denn die Konten umfassen laut Verbraucherzentrale je nach Nutzung eigene Fotos, Kalender, Videos via YouTube und Zahlungsinformationen etc. 

Auch Facebook bietet diese Möglichkeit hier an. Nachdem man sich eingeloggt hat, kann man andere Personen bestimmen, die nach dem Tod das Profil verwalten dürfen. 

Quelle: Bundesregierung, Verbraucherzentrale NRW, KölnerLeben