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Werbeslogan wörtlich genommen

Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben auszahlen

"Easy Money" bedeutet leicht verdientes Geld. Ein o2-Kunde nahm den Slogan so wörtlich, dass es dem Mobilfunkbetreiber Telefonica irgendwann zu teuer wurde. Der Weg zum Easy Money führte schließlich über zwei Gerichte.

"Easy-Money"-Versprechen wörtlich genommen

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben an einen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften ein kleines Vermögen angehäuft hat. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hat das Oberlandesgericht München dem Kunden am Donnerstag nach mehrjährigem Rechtsstreit um die "Easy-Money"-Gutschriften recht gegeben.

Der Mann hatte das "Easy-Money"-Versprechen wörtlich genommen, insgesamt 508 Prepaid-Karten der Telefonica-Marke o2 gekauft und einen zur Kundenwerbung gedachten Marketinggag in ein lukratives Geschäftsmodell umfunktioniert: Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion schrieb Telefonica für jeden eingehenden Anruf 2 Cent gut. Der Mann nutzte Wahlwiederholungs-Apps, um sich permanent selbst anzurufen.

Diesen Trick haben auch andere o2-Kunden angewendet, allerdings ist bisher laut dpa kein Fall bekannt geworden, bei dem es um eine derart hohe Summe ging.

Der Kunde zog vor Gericht

Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte sogar über zwei  Gerichtsinstanzen: Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Der Kunde zog dann vor Gericht und setzte sich nun am Ende doch noch durch. Der 8. Zivilsenat des Münchner OLG ließ die Revision nicht zu.

Das Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anruft.

Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäftigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", so der Vorsitzende Richter Herbert Lechner - und das hat Telefonica sich offensichtlich selbst zuzuschreiben. "Das ist eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen", betonte der Vorsitzende.

"Easy Money"-Tarife längst aus dem Angebot genommen

Telefonica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentation vorgelegt, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande gekommen waren. Ein Teil der 225.000 Euro war durch reguläres Aufladen der Karten gespeichert worden, diese Summe würde dem Kunden in jedem Fall zustehen. "Diese Aufteilung hat die Beklagte" - also Telefonica - "erst eine Woche vor dem Termin Vorgenommen", sagte der Vorsitzende. Das war den Richtern zu spät.

Telefonica hat die "Easy Money"-Tarife inzwischen längst aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Karten für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises immer noch gehandelt.

Wie dem 02-Tarifarchiv im Internet zu entnehmen, kostete eine Karte ohne Handy ursprünglich 20 Euro. Aktuell sind die Karten auf Ebay ab 500 Euro aufwärts zu haben.

Quelle: dpa