Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte sogar über zwei Gerichtsinstanzen: Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Der Kunde zog dann vor Gericht und setzte sich nun am Ende doch noch durch. Der 8. Zivilsenat des Münchner OLG ließ die Revision nicht zu.
Das Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anruft.
Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäftigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", so der Vorsitzende Richter Herbert Lechner - und das hat Telefonica sich offensichtlich selbst zuzuschreiben. "Das ist eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen", betonte der Vorsitzende.