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Millionen Deutsche betroffen

Bußgeld droht: Niemals die „01“-Angabe auf Führerschein missachten

Neben den Angaben zur Person befinden sich auf dem Führerschein noch viele weitere wichtige Informationen. Unter den zugelassenen Klassen auf der Rückseite steht bei vielen die Ziffer 01. Was viele nicht wissen: Wer diese missachtet, dem droht ein Bußgeld.

Bei Missachtung droht Geldstrafe

Auf der Rückseite des Führerscheins werden unterhalb der Führerscheinklassen unter Punkt 12 gewisse Einschränkungen und Zusatzangaben vermerkt. Wer dort die 01-Angabe findet, benötigt beim Führen eines Fahrzeugs eine Sehhilfe, die bei einer Kontrolle unbedingt getragen werden sollte. Wird diese Vorgabe missachtet, droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Verursacht der Fahrer ohne Brille beispielsweise einen Unfall, könnte Paragraph 229 des Strafgesetzbuches zur fahrlässigen Körperverletzung greifen. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Die Polizei kann zudem die Weiterfahrt untersagen.

Ein Sehtest entscheidet

Wer einen Führerschein macht, für den ist ein Sehtest Pflicht. Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T kann einen Augenarzt oder auch Optiker aufgesucht werden, um sich diesem zu unterziehen. Neben dem Farb- wird auch das Scharfsehen getestet. Nach etwa 15 Minuten hat man dann die Gewissheit, ob das Tragen einer Brille beim Fahren eines Fahrzeugs Pflicht ist. Wird eine Sehstärke (Visus) von 0,7, also von etwa 70 Prozent, festgestellt, ist der Test bestanden. Wird der Wert unterschritten, ist eine Sehhilfe beim Autofahren zur Pflicht.

Bei den Klassen C und D sowie für den Erwerb eines Taxischeins ist ein umfangreicherer Sehtest beim Augenarzt verpflichtend. Online-Tests sind im Übrigen nicht zulässig.

Die Bedeutung der unterschiedlichen Schlüsselzahlen

Der Sehtest dient als Grundlage, ob unter Punkt 12 gewisse Einschränkungen vermerkt werden. Jeder Ziffer liegt eine dabei eigene Bedeutung zugrunde.

  • 01 - Korrektur des Sehvermögens und / oder Augenschutz
  • 01.01 - Brille
  • 01.02 - Kontaktlinse(n)
  • 01.03 - Schutzbrille (darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 2016 erteilt worden sind, verwendet werden)
  • 01.05 - Augenschutz
  • 01.06 - Brille oder Kontaktlinse
  • 01.07 - Spezifische optische Hilfe

Regelmäßig Sehstärke testen lassen

Wer bisher beim Fahren keine Brille benötigt, sollte seine Sehstärke dennoch regelmäßig testen lassen. Im Laufe der Zeit kann sich diese nämlich unbemerkt verschlechtern. Werden Straßenschilder beispielsweise spät erkannt, verschwommen oder doppelt wahrgenommen oder die Sicht nachts und bei Dämmerung eingeschränkt ist, ist eine Überprüfung der Augen unbedingt notwendig.

Es gibt noch andere Beschränkungen und Auflagen

Neben den bereits oben aufgeführten Ziffern gibt es weitere Kennnummern, die unter Punkt 12 vermerkt werden können.

  • 02 steht für Hör- und Kommunikationshilfe
  • 03 findet bei Prothesen und Orthesen der Arme und Beine Anwendung
  • 05 beschreibt Fahrbeschränkung aus medizinischer Sicht. Die Auswahlmöglichkeit reicht hier von "Nur bei Tageslicht" (05.01) bis zu "Kein Alkohol" (05.08).

Weitere Ziffern beschreiben Anpassungen am Auto wie beispielsweise eine angepasste Schaltung (10) oder Kupplung (11). Bei Führerscheinbesitzern, die ausschließlich Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe lenken dürfen, ist eine (78) vermerkt.