Wer einen Führerschein macht, für den ist ein Sehtest Pflicht. Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T kann einen Augenarzt oder auch Optiker aufgesucht werden, um sich diesem zu unterziehen. Neben dem Farb- wird auch das Scharfsehen getestet. Nach etwa 15 Minuten hat man dann die Gewissheit, ob das Tragen einer Brille beim Fahren eines Fahrzeugs Pflicht ist. Wird eine Sehstärke (Visus) von 0,7, also von etwa 70 Prozent, festgestellt, ist der Test bestanden. Wird der Wert unterschritten, ist eine Sehhilfe beim Autofahren zur Pflicht.
Bei den Klassen C und D sowie für den Erwerb eines Taxischeins ist ein umfangreicherer Sehtest beim Augenarzt verpflichtend. Online-Tests sind im Übrigen nicht zulässig.