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So werden Mieter rausgeekelt

Entmietung – die miese Masche von Vermietern

Vermieter arbeiten teilweise mit miesen Tricks, um Mieter aus der Wohnung zu ekeln, damit diese wiederum teurer an den Mann gebracht werden können. In solchen Fällen spricht man von Entmietung. Gerade in Großstädten, wo Wohnraum oft knapp ist, nutzen Vermieter diesen Umstand aus, um ordentlich Profit aus ihrem Besitz zu schlagen.

Miese Entmietungsversuche

Um sich unangenehmen Altmietern zu entledigen, schrecken manche Vermieter vor nichts zurück. Es gibt eine Reihe von sogenannten Entmietungsversuchen, die von unberechtigte Kündigungen, Mahnungen oder Abmahnungen ohne sachlichen Grund bis hin zu Verwahrlosung des Hauses reichen, so der Geschäftsführer und Leiter der Pressestelle des Deutschen Mieterbunds, Ulrich Ropertz.

Die Maschen der Vermieter sind dabei oft fragwürdig und nicht rechtens, doch sind juristische Vorgehen meist langwierig und nervenaufreibend. Häufig sind ältere Personen von den dreisten Methoden betroffen, da sie alte Mietverträge haben und günstig wohnen.  

Vermieter stellen Wasser, Gas und Heizung ab

Es gibt die verschiedensten Varianten von Entmietungsversuchen, die sich an Dreistigkeit kaum unterscheiden. So sind zum Beispiel Fälle bekannt, in denen ein Vermieter plötzlich und ohne Grund das Wasser abgedreht und nach Protesten einfach ein Dixieklo in den Hof gestellt hat. 

Einer Familie in München ist Ähnliches passiert: Der Vermieter kündigte eine aufwändige Haussanierung an. Aufgrund der hohen Investition, würde er daher die monaltiche Abschlagszahlung erhöhen müssen. Die Bewohner wehrten sich und klagten, woraufhin der Hausherr alle Hebel in Bewegung setzte, um die Familie aus ihrem Zuhause zu ekeln. Man stellte regelmäßig Wasser, Gas und die Heizung ab und begründete die Ausfälle mit Störungen aufgrund der Bauarbeiten. Obwohl geklagt und die Miete gemindert wurde, zogen die Anwohner schließlich aus.

Der Trick mit dem Auflösungsvertrag

Es gibt auch Vermieter, die einfach unangemeldet vor der Tür ihrer Mieter stehen und diese verbal unter Druck setzen, um sie aus der Wohnung zu ekeln.Besonders ältere Personen lassen sich dadurch erschrecken und unterschreiben unter Druck einen Auflösungsvertrag zu ungünstigen Konditionen.

Kündigungsschutz und Fristen werden hierbei meist völlig vernachlässigt. Wird der Auflösungsvertrag nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen, ist es allerdings schwer etwas dagegen zu unternehmen. Man sollte daher niemals an der Tür einen Vordruck unterschreiben.

Außerdem muss man den Vermieter auch gar nicht erst in die Wohnung lassen. Der hat nämlich juristisch betrachtet nur einmal im Jahr das Recht vorbeizukommen und muss sich vorher ankündigen.

Renovierungskosten auf Mieter umgelegt

Immer mehr Vermieter modernisieren ihre Wohnungen, lassen neue Fenster und Heizungen einbauen, das Dach decken oder mit Solaranlagen bestücken. Diese energetischen Lösungen klingen erst mal gut, aber der Mieter darf dafür zur Kassen gebeten werden, denn es dürfen bis zu elf Prozent der Gesamtkosten auf die Bewohner umgelegt werden. Außerdem sind Sanierungen immer mit Lärm und Schmutz verbunden. 

Nicht jede Mieterhöhung ist ein Fall von Entmietung

Mieter sind diesen dreisten Situationen aber nicht völlig schutzlos ausgeliefert. Versucht der Vermieter durch Neuvermietung Gewinn zu machen, greift die sogenannte Mietpreisbremse.Eine solche Obergrenze gibt es auch in Sachen Modernisierung und Sanierung.

Laut Geschäftsführer und Leiter der Pressestelle des Deutschen Mieterbunds Ulrich Ropertz, darf der Eigentümer elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Bei einer Neuvermietung gilt jedoch die Preisbremse und so dürfen die Kosten nur maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Informiere Dich über Deine Rechte als Mieter

Prüfe zuerst, ob eine Mieterhöhung überhaupt korrekt ist, denn meist scheitert dieses an Formalitäten. Argumentiert der Vermieter mit den ortsüblichen vergleichspreisen, informiere Dich wie hoch diese in Deiner Gegend sind.

Lass Dich nicht einschüchtern oder überrumpeln und unterschreibe nicht gleich einen Auflösungsvertrag. Ein Rechtsbeistand kann Dir helfen, wenn Dein Vermieter auf miese Tricks zurückgreift. Du kannst Dich auch bei der Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Mieterverein informieren.

Bist Du bereits Mitglied eines Mieterschutzbundes, kannst Du Dich von einem Experten beraten lassen. Eine solche Mitgliedschaft beinhaltet oft auch eine Rechtsschutz-Versicherung. Bist Du kein Mitglied, ist eine Rechtsschutz-Versicherung trotzdem sehr sinnvoll und sie sollte Mietangelegenheiten miteinschließen. Im Falle eines Entmietungsversuchs ist juristischer Rat unabdingbar.

Quelle: Focus, Allgemeine Zeitung