Was tun, wenn bei Dir eingebrochen wurde?
Du kommst nach Hause und stellst fest, dass bei Dir eingebrochen wurde? Wir erklären Dir, welche Schritte sofort einzuleiten sind...
Du kommst nach Hause und stellst fest, dass bei Dir eingebrochen wurde? Wir erklären Dir, welche Schritte sofort einzuleiten sind...
Kommst Du nach Hause und stellst fest, dass bei Dir eingebrochen wurde, dann solltest Du umgehend die Polizei rufen und die Straftat melden. Erst danach solltest Du Deine Wohnung betreten.
Bist Du nicht sicher, ob sich der Täter noch in den Räumen befindet, dann warte besser draußen oder bei den Nachbarn auf die Polizei.
Solltest Du Deine Wohnung betreten, dann fasse nichts an, solange nicht die Polizei eingetroffen ist. Du könntest sonst unwissentlich mögliche Spuren der Täter vernichten.
Natürlich ist es in solch einer Situation schwer einen kühlen Kopf zu bewahren, dennoch sollte man nicht durch die Zimmer hetzen und kontrollieren was fehlt. Besonnenes Handeln ist jetzt wichtig, denn das hilft der Polizei Spuren zu sichern und der Versicherer hat keinen Grund Leistungen zu kürzen, weil man notwenige Verhaltensregeln nicht befolgt hat.
Am besten machst Du Fotos von der Wohnung, von den Einbruchsspuren und von den Beschädigungen. Die Bilder kannst Du dann auch Deiner Versicherung vorlegen.
Sobald die Polizei eintrifft, wird sie Dir verschiedene Fragen stellen. Du solltest versuchen diese nach bestem Wissen zu beantworten. Wann hast Du das Haus verlassen? Wann bist Du zurückgekommen? Waren die Türen und Fenster geschlossen? Hast du den Täter gesehen? Was fehlt auf den ersten Blick?
Nachdem alle Spuren gesichert wurden, kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, was der Einbrecher alles gestohlen oder beschädigt hat. Liste die Gegenstände auf, beschreibe sie so detailliert wie möglich und suche Fotos und Rechnungen zusammen.
Bist Du Opfer eines Einbruchs geworden, solltest Du Deine Hausratversicherung kontaktieren. Sie erstattet grundsätzlich die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und bezahlt zum Beispiel auch die Reparaturen von zerbrochenen Fenstern oder Türen.
Direkt abzuklären ist, ob der Versicherer Bilder zur Dokumentation und Rechnungen der gestohlenen Gegenstände benötigt, ob ein Gutachter sich vor Ort ein Bild machen muss und wie Du Deine Wohnung mit einem neuen Türschloss oder Riegel vor den Fenstern sichern könntest.
Bevor Du die zerbrochene Fensterscheibe und das Chaos beseitigen kannst, frage bei der Spurensicherung nach, ob sie mit ihrer Arbeit fertig sind.
Wurden wichtige Dokumente oder die Brieftasche gestohlen, ist Eile geboten. Man sollte unverzüglich Kredit- und EC-Karten sperren lassen.
Unter der Notrufnummer 116 116 können Bank- und Maestrokarten, Kredikarten, Krankenkassenkarte, Mobilfunkkarten, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts und andere Kundenkarten mit Zahlungsfunktion gesperrt werden.
Sinnvoll ist, sich eine Inventarliste seiner Wertgegenstände anzulegen, rät die Initiative „Nicht bei mir“. Dazu gehört die Bezeichnung des Produktes, der Hersteller, Marke, Registernummer, individuelle Merkmale, Neuwert und Kaufdatum. Auch Fotos der Sachen können hilfreich sein.
Diese Liste am besten bei Freunden, Verwandten oder Bekannten hinterlegen.
Quelle: Focus