Wenn der ungünstigste Fall eingetreten ist und es zum Zusammenstoß mit dem Wild gekommen ist, gibt es einige Schritte, die man als Autofahrer*in ruhig und besonnen erledigen sollte.
Die Unfallstelle sollte mit Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert werden
Die Polizei und möglicherweise der Rettungsdienst muss an den Unfallort gerufen werden
Das Tier sollte möglichst nicht angefasst werden
Die Bergung des Tieres nach einem Wildunfall fällt in den Aufgabenbereich des Försters oder des zuständigen Jagdpächters. Wer den Vierbeiner einfach mitnimmt und den Unfall nicht meldet, macht sich der Wilderei strafbar und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Außerdem wird von der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt, den Fahrzeughalter*innen bei der Versicherung einreichen können.