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Neue Hundeverordnung

Gassi-Pflicht: Regierung plant strengere Regeln für Hundehalter!

Aufgrund „neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ will das Landwirtschaftsministerium die Regeln für Hundehalter sowie für Züchter verschärfen. Hundehalter müssen demnach mit ihren Tieren mindestens zweimal am Tag für insgesamt eine Stunde raus gehen.

Strengere Auflagen für Hundehalter 

Die strengeren Regeln sollen laut der Deutschen Presse-Agentur jedoch nicht nur für Hundehalter und Züchter gelten. Die Bundesregierung will ebenfalls den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Wörtlich heißt es darin: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren." Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen.

Haltung an der Kette oder Leine verboten!

Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden". Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten. Unterbunden werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden.

Strengere Regularien gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter. Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.

Tiertransporte: Dauer und Temperatur strenger geregelt

Für Nutztiere sieht die neue Verordnung vor, Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".