Klar ist, dass die GPS-Funktionen die elterliche Kontrolle erhöhen. Doch was auf den ersten Blick nach Sicherheit klingt, birgt durchaus auch Gefahren und Risiken, vor allem in Hinblick auf Datenschutz. Die Daten, die durch den Tracker erzeugt werden, werden teilweise auf weltweit verteilten Servern gespeichert. Auch sind die Datenschutzhinweise der Anbieter oft unzureichend und schlichtweg unverständlich. Eltern haben oftmals keinen Überblick darüber, was genau mit diesen Daten passiert und wo sich diese befinden, erklären die IT-Experten des Portals "Dr.Datenschutz".
Nicht nur Eltern könnten den Standort ihrer Kinder übermittelt bekommen, sondern auch Dritte. Eine Studie eines norwegischen Verbraucherverbandes hat laut "AOK Gesundheitsmagazin" herausgefunden, dass Fremde die Kontrolle über GPS-Tracker erlangen können und so Zugriff auf den Standort des Kindes erhalten oder diesen sogar manipulieren können. Zudem wurde aufgedeckt, dass die SOS-Funktion, die eigentlich Alarm schlagen soll, wenn das Kind einen vorher definierten Bewegungskreis verlässt, bei manchen Anbietern unzuverlässig ist. Bei einigen Trackern konnten Nutzerdaten sowie Benutzerkonto nicht mehr gelöscht werden.
Übrigens: Geräte, die über ein eingebautes Mikrophon eine Abhörfunktion (oft als Babyphone oder Monitorfunktion bezeichnet) anbieten, sind von der Bundesnetzagentur verboten und rechtswidrig. Durch heimliches Abhören greifen diese Geräte nicht nur ungerechtfertigt in die Rechte des Kindes ein, sondern auch in die Rechte Dritter, wenn sich diese in der Nähe aufhalten und dadurch abgehört werden können. Dient die Technik nur der Ortung besteht kein Problem, da Eltern rein technisch gesehen, ihr eigenes Gerät tracken.