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Das Alter ist entscheidend!

Dürfen Kinder von ihrem Taschengeld kaufen, was sie wollen?

Im Grunde dürfen Kinder über ihr Taschengeld größtenteils selbst frei verfügen und entscheiden, was sie sich davon kaufen möchten. Doch es gibt auch Ausnahmen! Worauf Eltern, deren Kinder minderjährig sind, achten müssen, haben wir hier zusammengefasst. 

Ab wann dürfen Kinder selbst etwas kaufen?

Was Kinder mit ihrem Geld machen dürfen und was nicht, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Denn welche Einkäufe Kinder machen düfen, das heißt ob sie geschäftsfähig sind, ist vom jeweiligen Alter abhängig. Hier lautet das Stichwort "Geschäftsfähigkeit"! Kinder, die unter sieben Jahren alt sind, sind laut Paragraf 104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie ohne die Erlaubnis oder des Beiseins ihrer Eltern nichts kaufen dürfen - auch dann nicht, wenn sie ihr eigenes Taschengeld dafür ausgeben. 

Anders ist die Sache aber, wenn das Kind mindestens sieben Jahre alt ist und den Einkauf von seinem Taschengeld bezahlt. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig. Rein rechtlich darf sich diese Altersgruppe alles kaufen, was sie möchte, doch nur, wenn ihre Eltern nichts gegen den Kauf einzuwenden haben und wenn es sich um Produkte handelt, die für das jeweilige Alter gedacht und freigegeben sind. In diesem Fall müssen Eltern beim Kauf nicht anwesend sein. Sie hätten jedoch laut T-Online theoretisch die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen, wenn dieser ohne Erlaubnis stattgefunden hat. Dies gilt nicht nur im Geschäft, sondern auch für Online-Einkäufe. Hierfür muss überlicherweise nur die Frist von 14 Tagen berücksichtigt werden.

Diese Dinge dürfen Kinder unter 18 Jahren nicht alleine kaufen:

  • Schriftliche Verträge und Verpflichtungen: Dazu zählen z.B. Handykauf, Zeitungsabos, Kreditaufnahme.
  • Dinge, die Jugendliche nicht besitzen dürfen wie Zigaretten, Alkohol, Waffen usw.
  • Käufe teurer Geräte und Anschaffungen, die normales Taschengeld überschreiten wie Autos, Häuser, teure Elektronik.

Der Taschengeldparagraph 

Der sogenannte Taschengeldparagraph §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Kinder ab sieben Jahren, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können, wenn sie dafür ihre eigenen Geldmittel verwenden, also ihr Taschengeld. D.h. sie dürfen von ihrem Taschengeld alles kaufen, was altersgerecht ist. Dieser Kaufvertrag gilt laut T-Online dann als wirksam und Eltern sind bei einer eventuellen Rückgabe an die Kulanz beziehungsweise die geltenden Regeln des Geschäfts gebunden. Die konkrete Zustimmung der Eltern muss also nicht gegeben werden, da sie ihren Kindern mit dem Taschengeld eine bestimmte Geldsumme zur freien Verfügung überlassen. 

Hierunter fallen auch Geldgeschenke, zum Beispiel von Großeltern. Stimmen die Eltern dem Geldgeschenk zu, gilt diese Zustimmung auch automatisch für alle rechtlich bindenden Käufe, die das Kind damit tätigt. 

Der Taschengeldparagraph gibt allerdings keine Richtlinie, für wie viel Geld die Kinder einkaufen dürfen. Übrigens, zweifelt ein*e Verkäufer*in, dass ein achtjähriges Kind z.B. ein ferngesteuertes Auto im Wert von 50 Euro von seinem Taschengeld kaufen kann, kann er oder sie eine Erlaubnis der Eltern verlangen. 

Quelle: T-Online, Kindersache.de

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