Es ist eine Situation des täglichen Straßenverkehrs: Busse des Linienverkehrs oder gekennzeichnete Schulbusse fahren schon längere Zeit vorweg und wollen dann an der nächsten Haltestelle anhalten. Eilige wollen jetzt nicht noch mehr Zeit verlieren und versuchen, schnell zu überholen. Aber generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus mit Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur vorsichtig und mit ausreichend Abstand daran vorbeifahren, ohne aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten.
An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht müssen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Wenn Fahrgäste ein- und aussteigen gilt Schrittgeschwindigkeit. Diese Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie für Haltebuchten. Beim Anfahren müssen Autofahrer ÖPNV- und Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt Autofahrer müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.