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Neue Düsseldorfer Tabelle

Viele Trennungskinder bekommen ab Januar weniger Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle regelt, wie viel Geld Trennungskindern zusteht. Das hängt im Einzelfall vom Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Ab 01.01.2018 tritt nun eine Neuregelung eben dieser Düsseldorfer Tabelle in Kraft – und davon profitieren bei weitem nicht alle Betroffenen.

Einkommensgruppen erstmals seit 2008 angehoben

Zwar erscheint es zunächst so, als würden die Unterhaltsansprüche im kommenden Jahr generell steigen, da die Bedarfssätze für alle Einkommensgruppen angehoben wurden – aber genau diese Gruppierungen wurden gleichzeitig das erste Mal in zehn Jahren ebenfalls noch oben korrigiert.

Das bedeutet konkret: Ab 2018 bekommen Kinder den Mindestunterhalt von Unterhaltszahlern mit einem Nettoeinkommen bis zu 1900 Euro. Bislang lag die Grenze bei 1500 Euro. Es wird also künftig weitaus häufiger der niedrigste Betrag ausgezahlt.

>> Hier geht's zur Düsseldorfer Tabelle 2018

Praktische Beispiele verdeutlichen die Neuerung

Einige Rechenbeispiele, die der Express veröffentlicht hat, verdeutlichen die Veränderung: Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil circa 1800 Euro, musste er für sein drei Jahre altes Kind bisher 360 Euro zahlen. Ab 2018 werden draus nun 348 Euro pro Monat.

Eine unterhaltspflichtige Person mit einem Verdienst von 5000 Euro zahlte bislang für ein ebenfalls dreijähriges Kind 548 Euro. Im kommenden Jahr müssen nur noch 529 Euro überwiesen werden.

Höchste Einkommensgruppe steigt auf bis zu 5500 Euro

Anspruch auf mehr Unterhalt haben nur Kinder, die nach der alten Düsseldorfer Tabelle aus diesem Jahr den Mindestsatz bekommen haben – also jene, deren unterhaltspflichtige Mütter oder Väter bis maximal 1500 Euro netto verdienen.

Die höchste Einkommensgruppe liegt bei einem Gehalt von bis zu 5500 Euro, und damit 399 Euro über der bisherigen Grenze. Liegt der Nettoverdienst darüber, muss der Unterhalt im Einzelfall entschieden werden.

Mehr Kindergeld ab 2018

Unterhaltspflichtigen Elternteilen steht pro Monat die Hälfte des Kindergeldes zu. Die Summe wird vom Unterhaltsbedarf abgezogen.

Das Kindergeld erhöht sich 2018 außerdem um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 194 Euro, für das dritte 200 Euro und ab dem vierten 225 Euro. Für Unterhaltszahler gilt zudem ein Selbstbehalt. Dieser liegt bei 1080 Euro, wenn die Person erwerbstätig ist und bei 880 Euro, wenn nicht.

Quelle: Express