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Müssen Paare um ihre Hochzeit bangen?

Hochzeiten in der Coronakrise: Was Paare jetzt wissen sollten!

Paare, die geplant hatten, im Frühjahr oder Frühsommer zu heiraten, sind derzeit ganz schön verunsichert. Klar ist, mit einem großen Fest mit vielen Gästen kann aktuell nicht gerechnet werden. In welchem Rahmen kann nun die Hochzeit stattfinden und welche Regeln gelten jetzt? Ein Überblick.

Heiraten in der Coronakrise

Die Liebe hat es in Zeiten von Corona wahrhaft nicht leicht, vor allem wenn Paare diese gerne in naher Zukunft mit einer Heirat besiegelt hätten. Die aktuelle Coronakrise könnte die Hochzeitspläne in diesem Jahr leider zerstören.

Wie es bei T-Online heißt, setzen die Bundesländer und einzelne Städte die Vorgaben zu Hochzeiten individuell um. Es wird zukünftigen Eheleuten daher geraten, sich bei der zuständigen Behörde ihres Wohnortes zu informieren, ob die geplante Hochzeit stattfinden kann. 

Hochzeit ohne Hochzeitsfeier

Einige grundsätzliche Regeln bezüglich Hochzeiten während der Krise gelten bereits: So lange das aktuelle Kontaktverbot besteht, also bis mindestens zum 4. Mai, dürfen Paare zwar in vielen Bundesländern und Städten standesamtlich heiraten, doch eine anschließende Feier mit Gästen ist nicht erlaubt. Die Kontaktsperre untersagt private sowie öffentliche Treffen oder Feiern von Gruppen. Das Verbot bezieht auch Hochzeitsfeiern mit ein.  Jegliche Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes sollen vermieden werden.

Da Gottesdienste ab dem 03. Mai nicht mehr verboten sind, könnten somit auch kirchliche Trauungen möglich sein. Bei der jeweiligen Gemeide sollte dennoch dringend individuell nachgehakt werden.

Bis Ende August wurden bundesweit Großveranstaltungen verboten, wobei jedes Bundesland selbst definiert, wie groß eine solche „Großveranstaltung“ ist und welche stattfinden dürfen. Daher sind Hochzeiten im engsten Familienkreis oder Familienfeiern laut T-Online mit bis zu zehn Personen in manchen Bundesländern erlaubt. Eine genaue Auskunft kann das zuständige Standesamt geben.  

Hochzeitsfeiern in Gaststätte von Schließungen betroffen

Geplante Hochzeiten sind nicht nur vom Veranstaltungs- und Kontaktverbot betroffen, sondern auch von den Schließungen der Gastronomie. Wer in einer Gaststätte feiern wollte, muss abwarten, wann diese wieder geöffnet werden darf. 

Hochzeit absagen: Darauf sollte man achten!

Standesamtliche Trauungen können in den meisten Fällen stattfinden. 

Susan Lippe-Bernard, Chefredakteurin des „Braut & Bräutigam Magazins“ rät gegenüber T-Online den zukünftigen Eheleuten, dass sie mit den Dienstleistern in Kontakt treten und mit ihnen reden. Viele Locations müssen Feiern absagen, Dienstleister wie Caterer müssen sich einschränken. Sinnvoll für die weitere Planung wäre hier, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Der Vorteil hierbei wäre, dass Vereinbarungen und Planungen einfach übernommen werden könnten. Das spart nicht nur den Paaren Zeit und Nerven. Lippe-Bernard empfiehlt weiter, dass direkt nach der Absprache mit der Location, der Fotograf, dann der DJ oder die Band kontaktiert werden sollten, danach erst die Gäste.

Wer übernimmt die Kosten bei Stornierung?

Wer die Hochzeit aus Angst vor einer Ansteckung absagt, muss in den meisten Fällen die gesamten Kosten tragen. Wird die Hochzeit jedoch von einer Behörde abgesagt, weil das Standesamt keine Trauungen mehr durchführen darf oder selbst Feiern im kleinen Kreis verboten sind, kommt es laut T-Online auf den Grund sowie die Region an. Ein Blick in den Vertrag des Dienstleisters (Fotografen, Eventplaner etc.) gibt hierbei Aufschluss. Eine Stornierung der Hochzeit hängt daher von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Was müssen Sie bei einer stattfindenden Hochzeit beachten?

In erster Linie muss bei einer stattfindenden Hochzeit (auch nach dem Kontaktverbot) darauf geachtet werden, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Eine ausreichende Belüftung des Veranstaltungsraumes sollte hier gewährleistet werden. Zudem wäre es sinnvoll das Essen als Menü anzubieten, sodass sich die Gäste bei einem Büffet nicht schon zu nahekommen. Gründliches Händewaschen sollte immer möglich sein. Auch zwischendurch sollte bei der Feier auf eine gründliche Desinfektion (z.B. von Türklinken) geachtet werden.

Da besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen oder schwachem Immunsystem gefährdet sind, ist es sinnvoll zu überlegen, ob diese tatsächlich zur Feier kommen sollten. Hochzeitspaare sollten mit ihren Gästen darüber behutsam sprechen.

Auf Händeschütteln und Umarmungen sollte verzichtet werden. Auch von großen Glückwunschrunden und Gruppentänzen sollte man daher absehen.