Wer die Hochzeit aus Angst vor einer Ansteckung absagt, muss in den meisten Fällen die gesamten Kosten tragen. Wird die Hochzeit jedoch von einer Behörde abgesagt, weil das Standesamt keine Trauungen mehr durchführen darf oder selbst Feiern im kleinen Kreis verboten sind, kommt es laut T-Online auf den Grund sowie die Region an. Ein Blick in den Vertrag des Dienstleisters (Fotografen, Eventplaner etc.) gibt hierbei Aufschluss. Eine Stornierung der Hochzeit hängt daher von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Was müssen Sie bei einer stattfindenden Hochzeit beachten?
In erster Linie muss bei einer stattfindenden Hochzeit (auch nach dem Kontaktverbot) darauf geachtet werden, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Eine ausreichende Belüftung des Veranstaltungsraumes sollte hier gewährleistet werden. Zudem wäre es sinnvoll das Essen als Menü anzubieten, sodass sich die Gäste bei einem Büffet nicht schon zu nahekommen. Gründliches Händewaschen sollte immer möglich sein. Auch zwischendurch sollte bei der Feier auf eine gründliche Desinfektion (z.B. von Türklinken) geachtet werden.
Da besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen oder schwachem Immunsystem gefährdet sind, ist es sinnvoll zu überlegen, ob diese tatsächlich zur Feier kommen sollten. Hochzeitspaare sollten mit ihren Gästen darüber behutsam sprechen.
Auf Händeschütteln und Umarmungen sollte verzichtet werden. Auch von großen Glückwunschrunden und Gruppentänzen sollte man daher absehen.