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Informationen für alle Eltern

Wer erhält jetzt den „Notfall-Kinderzuschlag“ vom Amt?

Um Familien in der derzeitigen Lage unter die Arme zu greifen, hat das Bundesfamilienministerium den sogenannten „Notfall-KiZ“ auf den Weg gebracht. Die Regelungen sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll.

Familien mit geringem Einkommen soll geholfen werden

Die Ausbreitung des Coronavirus, und die damit einhergehenden Maßnahmen, stellen für viele Familien derzeit sowohl eine organisatorische als auch finanzielle Herausforderung dar. Die Betreuung der Kinder muss selbst organisiert werden, der Job kann nicht in vollem Umfang ausgeübt werden und zusätzlich führen Kurzarbeit oder ausbleibende Aufträge zu gravierenden Einkommenseinbußen. Vielen steht das Wasser bis zum Hals und die Sorge, laufende Kosten nicht tragen zu können, steigt.

Damit vor allem Familien mit kleinem Einkommen jetzt Unterstützung erhalten, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-Kinderzuschlag, kurz „Notfall-KiZ“ ins Leben gerufen.

Berechnungszeitraum wird auf einen Monat reduziert

Bisher wurde das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate als Berechnungsgrundlage genommen. Für den „Notall-KiZ“ ist nun nur noch das letzte Gehalt vor Antragstellung von Relevanz. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Kinderarmut vermeiden und Nachwuchs fördern

Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt. Damit soll gewährleistet sein, dass Kinder besser gefördert werden können und nicht in die Kinderarmut abrutschen.

Grundlegende Voraussetzungen sind dabei, dass das Kind oder die Kinder mit im Haushalt wohnen, jünger als 25 Jahre und ledig sind, man Kindergeld bezieht und das monatliche Brutto­einkommen die Mindest­einkommens­grenze nicht erreicht. Für Ehepaare liegt das bei 900 brutto und für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto, ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.

Wer hat Anrecht auf die finanzielle Unterstützung?

Mit dem KiZ-Lotsen kann im Handumdrehen geprüft werden, ob überhaupt Anspruch besteht. Vier kurze Videos informieren kurz und kompakt, welche Informationen benötigt werden. Nach jedem Clip wird der Anwender dann aufgefordert, diese einzugeben. Dabei müssen Angaben zum Kind oder den Kindern gemacht werden, ob man Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält und wie hoch das monatliche Einkommen und die Miete ausfallen.

Hier geht’s zum KiZ-Lotsen

Schnell und unbürokratisch Antrag stellen

Durch den Online-Antrag ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Angesichts der momentanen Lage ist das besonders wichtig, weil Eltern die Formulare nicht persönlich bei der Familienkasse abgeben müssen. Ein Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und hilft bei der Antragstellung. 

Hier geht’s zum Online-Antrag

Quelle: Arbeitsagentur, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen Jugend