Die Gegenseite, der britische Gesundheitsdienst sagte jedoch, dass die 33-Jährige einen solchen Test nie verlangt habe. In den Unterlagen sei sogar schriftlich vermerkt, dass die Patientin eine Fruchtwasseruntersuchung ablehnte. Als der kleine Junge damals geboren und das Down-Syndrom diagnostiziert wurde, wäre die 33-Jährige laut der NHS sehr aufgebracht und wütend gewesen.
Wie der Stern schreibt, war die Alternative für die Eltern von Anfang an klar. Deren Anwalt sagte vor Gericht: „Frau M. wäre ein Schwangerschaftsabbruch angeboten worden, und sie und ihr Partner Lukasz C., Aleksanders Vater, waren sich einig, dass sie diesen angenommen hätten.
Die Mutter behauptete vor Gericht: „Mir wurde permanent versichert, alles sei normal und die Schwangerschaft verlaufe optimal."