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Kurioser Streit

Mutter vor Gericht: Weil Down-Syndrom ihres Kindes nicht erkannt wurde

In London stehen derzeit eine 33-Jährige und ihr Partner vor Gericht, da sie rund 200.000 Euro Schadensersatz fordern. Das Paar wirft dem britischen Gesundheitsdienst NHS vor, ihren ungeborenen Säugling nicht auf das Down-Syndrom getestet zu haben – da sie sonst nämlich abgetrieben hätten.

Kleiner Junge erhält die Diagnose „Down-Syndrom“

Wie der Stern berichtet, liebt Edyta M. ihren kleinen Sohn von ganzen Herzen. Im Januar ist der Junge vier Jahre alte geworden – er ist ein fröhliches aufgewecktes Kind. Allerdings hat Aleksander das Down-Syndrom. Hätte seine Mutter das bereits in der Schwangerschaft erfahren, hätte sie sich eine Abtreibung gewünscht. Doch der Test, der vermutlich Klarheit gebracht hätte, wurde nicht durchgeführt. Nun verklagt die Frau den britischen Gesundheitsservice NHS auf rund 200.000 Euro Schadensersatz.

Die 33-Jährige lebte zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft und der Geburt in Großbritannien, berichtete der Stern. Die gebürtige Polin ließ sich daher dort auch untersuchen und behandeln. Vor Gericht behauptete sie nun auf eine Fruchtwasseruntersuchung bestanden zu haben, mit der sich ein Down-Syndrom hätte feststellen lassen können. Laut ihren Angaben hätte sie eine Hebamme darauf angesprochen.

Eltern hätten sich Abtreibung gewünscht!

Die Gegenseite, der britische Gesundheitsdienst sagte jedoch, dass die 33-Jährige einen solchen Test nie verlangt habe. In den Unterlagen sei sogar schriftlich vermerkt, dass die Patientin eine Fruchtwasseruntersuchung ablehnte. Als der kleine Junge damals geboren und das Down-Syndrom diagnostiziert wurde, wäre die 33-Jährige laut der NHS sehr aufgebracht und wütend gewesen.

Wie der Stern schreibt, war die Alternative für die Eltern von Anfang an klar. Deren Anwalt sagte vor Gericht: „Frau M. wäre ein Schwangerschaftsabbruch angeboten worden, und sie und ihr Partner Lukasz C., Aleksanders Vater, waren sich einig, dass sie diesen angenommen hätten.

Die Mutter behauptete vor Gericht: „Mir wurde permanent versichert, alles sei normal und die Schwangerschaft verlaufe optimal."

Mutter wird hart kritisiert

Die 33-Jährige wird in den britischen Medien für ihre Entscheidung derzeit hart kritisiert. Allerdings entscheiden sich laut dem Stern in Europa rund 92 Prozent aller Eltern nach der Diagnose Down-Syndrom für eine Abtreibung. Die Eltern lieben ihren kleinen Aleksander sehr, dennoch verlangen sie vor dem Gericht rund 200.000 Euro Schadensersatz, da die Versorgung des Jungen deutlich mehr kosten würde.

Die Verhandlung ist in vollem Gange. Noch ist unklar, ob das Paar tatsächlich die geforderte Summe erhält.

Quelle: stern.de