Scheinbar niemand will für die Differenz aufkommen. Die einzige Angehörige, eine entfernte Verwandte der kinderlosen Seniorin, will nicht bezahlen und beruft sich auf den abgeschlossenen Vertrag.
Der Bestatter hingegen ist nicht bereit, die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen: „Ich habe die Verstorbene rechtzeitig informiert, dass ihr hinterlegtes Geld nicht ausreichen wird und sie ihr Sparbuch aufstocken muss. Darum hätte sich auch die Betreuerin kümmern müssen.“ Auch die Stadt Köln sieht keinen Spielraum, auf die Gelder zu verzichten. Dies seien öffentlich-rechtliche Gebühren, die in der Friedhofssatzung festgeschrieben sind.