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Fremde Eizellen eingepflanzt

Tragischer Fehler in Kinderwunschklinik: Frau muss Babys abgeben

Ein US-Ehepaar hat mehr als 100.000 Dollar in seinen Kinderwunsch investiert. Daher war die Freude umso größer, als die Frau endlich schwanger wurde. Allerdings unterlief den Ärzten ein schwerwiegender Fehler.

Schwerwiegender Fehler in Kinderwunschklinik

Wie die Welt berichtet, unterlief einer Kinderwunschklinik in Los Angeles offenbar ein verhängnisvoller Fehler bei einer künstlichen Befruchtung. Englischsprachigen Medien zufolge verklagt ein Paar aus New York derzeit die Einrichtung, da sich ihre Zwillinge als die biologischen Kinder von zwei (!) anderen Paaren herausstellten.

Wie es laut der Welt in der Anklageschrift hieß, wurden die Kläger bereits bei dem Ultraschall stutzig, da der Frau zwei weiblich befruchtete Eizellen eingepflanzt werden sollten. Doch nun erwartete sie zwei Jungen. Bei der Entbindung verdichtete sich schließlich der Verdacht, dass es schief gelaufen ist. Denn Vater und Mutter haben asiatische Wurzeln – die Neugeborenen allerdings nicht.

Mutter gebärt Babys von zwei anderen Patientinnen 

Laut der Klageschrift hieß es, dass das Paar über 100.000 Dollar in die künstliche Befruchtung investiert hatte. Der erste Versuch sei fehlgeschlagen, beim zweiten Mal wurde die Frau tatsächlich schwanger. Doch ihre Freude sollte nur von kurzer Dauer sein.

Am 31. März 2019 kamen die Zwillinge endlich zur Welt. Schnell bestätigte sich der Verdacht – bei den beiden Babys handelte es sich nicht um die leiblichen Kinder des Paares. Die beiden Neugeborenen seien weder mit dem Paar noch miteinander verwandt.

Paar wird gezwungen Sorgerecht abzugeben

Wie sich kurze Zeit später herausstellte, gehörten die Babys zu zwei anderen Elternpaaren, die ebenfalls in der Klinik Patienten waren. Wie die New York Post berichtete, soll das Paar sogar gezwungen worden sein, das Sorgerecht für die Neugeborenen zu übertragen.

Was mit den befruchteten Eizellen des asiatischen Paares passierte, ist bis heute unklar. Laut der Welt macht die Klage vom 1. Juli körperliche und emotionale Schäden geltend, die Klägerin sei noch heute in ärztlicher Behandlung. Die Klinik äußerte sich bislang noch nicht zu dem Vorfall.