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Gute Nachrichten für berufstätige Mütter

Die Brückenteilzeit kommt: Das solltest du wissen!

Ab dem 01. Januar 2019 tritt die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft. Vor allem berufstätige Mütter dürfen sich über die Einführung freuen. Die wichtigsten Informationen zum neuen Gesetz findest du hier.

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit

Vor allem berufstätige Mütter kennen das Problem: Ist der Nachwuchs erst mal da, ist es oftmals schwierig in die alte Vollzeitstelle zurück zu gelangen, obwohl es vielen sicher möglich wäre, das alte Arbeitspensum, trotz Kind, zu bewältigen.

Damit Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in die „Teilzeitfalle“ rutschen, soll es ab dem 01. Januar 2019 möglich sein, mit der sogenannten Brückenteilzeit, in die vorherige Arbeitszeit zurückkehren zu können, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das neue Gesetz sieht vor, die Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. Das Teilzeit- und Befristigungsgesetz (TzBfg) wird demnach um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt.

Die Einführung des neuen Gesetzes soll ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen sein und außerdem helfen, Altersarmut zu vermeiden. Vorrangig geht es bei der Brückenteilzeit aber darum, den Job selbstbestimmt an die Bedürfnisse unterschiedlicher Lebensphasen anpassen zu können.

Habe ich einen Anspruch auf Brückenteilzeit?

Das neue Gesetz soll für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern gelten. Beschäftigte haben so das Recht auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahre andauern kann, mit dem Anspruch, danach wieder in die Vollzeitstelle zurückkehren zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Firmen, die weniger als 45 Mitarbeiter haben, sind durch das neue Gesetz in besonderer Weise geschützt. Denn dort muss der Arbeitgeber nur einem von 15 Mitarbeitern die Brückenteilzeit gewähren.

Wie kann die Brückenteilzeit beantragt werden?

Der Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit geschehen. Der Arbeitnehmer kann dabei selbst entscheiden, für welchen Zeitraum die reduzierte Arbeitszeit gelten soll. Zur Wahl stehen ein bis fünf Jahre. Gründe für die geforderte Teilzeitstelle müssen nicht genannt werden.

Quelle: BMAS / Wunderweib