Vor allem berufstätige Mütter kennen das Problem: Ist der Nachwuchs erst mal da, ist es oftmals schwierig in die alte Vollzeitstelle zurück zu gelangen, obwohl es vielen sicher möglich wäre, das alte Arbeitspensum, trotz Kind, zu bewältigen.
Damit Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in die „Teilzeitfalle“ rutschen, soll es ab dem 01. Januar 2019 möglich sein, mit der sogenannten Brückenteilzeit, in die vorherige Arbeitszeit zurückkehren zu können, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das neue Gesetz sieht vor, die Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. Das Teilzeit- und Befristigungsgesetz (TzBfg) wird demnach um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt.
Die Einführung des neuen Gesetzes soll ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen sein und außerdem helfen, Altersarmut zu vermeiden. Vorrangig geht es bei der Brückenteilzeit aber darum, den Job selbstbestimmt an die Bedürfnisse unterschiedlicher Lebensphasen anpassen zu können.