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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Parkunfall: So verhältst Du Dich richtig!

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon kracht es beim Ausparken. Das kann wirklich jedem mal passieren. Oft sieht man am eigenen oder am anderen Auto noch nicht einmal einen Schaden. Trotzdem darf man nicht einfach wegfahren.

Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht

„Ich bin beim Ausparken gegen Ihr Auto gefahren. Bitte melden Sie sich bei mir“ – ein solcher Zettel klebt gerne mal an der Frontscheibe nach einem kleinen Parkunfall. Das Hinterlassen solcher Zeilen, genügt jedoch nicht!

Nach jedem Unfall muss man vor Ort bleiben und versuchen den Schaden zu melden. Ist der Fahrer des geschädigten Autos nicht in Sicht, muss man eine angemessene Zeit auf ihn warten. Je nach Tageszeit, Ort und Unfallschaden gilt ein Richtwert von 30 Minuten. Wenn man den Fahrer dann nicht ausfindig machen konnte, muss die Polizeidienststelle über den Unfall informiert werden, denn man ist dazu verpflichtet seine Personalien anzugeben. 

Bei Unfallflucht drohen Strafen

Wer nur einen Brief hinterlässt und wegfährt, der macht sich strafbar, denn das gilt nach §142 StGB als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dafür gibt es drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und womöglich droht dem Unfallfahrer sogar Gefängnis. Innerhalb einer Woche muss außerdem die Kfz-Versicherung über den Schaden am anderen Wagen informiert werden. Bei allen weiteren Unklarheiten empfiehlt es sich, zur Sicherheit immer die Polizei zu informieren, denn Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe.

Quelle: Bild