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Welche Souvenirs darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

So entgehst Du in der Urlaubszeit Ärger beim Zoll

In der Urlaubszeit wollen viele Reiselustige so manche Souvenirs aus fernen Ländern mitbringen. Damit es am Zoll zu keinen bösen Überraschungen kommt und Du Deine Waren unbekümmert mit nach Hause nehmen kannst, informieren wir Dich über die wichtigsten Bestimmungen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor seinem Reiseantritt informieren – denn nicht alles kann aus dem Urlaub bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden.

Wer aus nicht-europäischen Ländern nach Deutschland zurückkehrt, kann Waren bis zu einer gewissen Höchstmenge mitnehmen. So dürfen pro Person beispielsweise 200 Zigaretten sowie ein Liter eines alkoholischen Getränks mitgenommen werden – aber nur, wenn die Waren zu nichtgewerblichen Zwecken eingepackt wurden und die jeweilige Person ein Alter von mindestens 17 Jahren aufweist.

Für alle anderen Produkte, die Du mithilfe eines Flugzeugs oder eines Schiffs ins Heimatland beförderst, ist die Einfuhr bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro erlaubt. Bei allen anderen Reisewegen (zum Beispiel Zug oder Auto) ist ein Wert von insgesamt 300 Euro erlaubt. Wer teurere Waren mitzunehmen versucht, muss sogenannte Einfuhrabgaben zahlen.

Mitbringsel von Reisenden, die noch keine 15 Jahre alt sind, dürfen im gesamten Warenwert nicht teurer als 175 Euro sein.

Bestimmungen innerhalb von EU-Ländern

Für Urlaube innerhalb der EU hingegen muss um einiges weniger beachtet werden. Lediglich bei Kraftstoffen und Genussmitteln sollte man vorsichtig sein und für private Zwecke unter anderem diese Richtmengen einhalten: 

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Rauchtabak: ein Kilogramm
  • Kaffee: zehn Kilogramm
  • Spirituosen: zehn Liter
  • Alkoholhaltige Süßgetränke: zehn Liter
  • weinhaltige Getränke: 60 Liter
  • Bier: 110 Liter
     

Bei Arzneimitteln ist es wichtig zu wissen, dass diese nur zum Eigengebrauch nach Deutschland mitgeführt werden dürfen. Laut des Hauptzollamtes Landshut ist als Menge „ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung“ erlaubt. Dabei ist es belanglos, ob die Medikamente in Deutschland zugelassen sind oder nicht. 

Vorsicht bei gefälschten Waren

Augen auf bei Plagiaten! Oftmals werden gefälschte Kosmetika, Uhren oder Taschen im Ausland zu Spottpreisen angeboten. Das mag für viele Urlauber auf den ersten Blick verlockend sein, allerdings sind solche Waren meist minderwertig, wenn nicht sogar gesundheitsschädlich.

Nicht selten wird in Ländern außerhalb der EU bei der Herstellung auf giftige Farbstoffe zurückgegriffen, weshalb der Zoll grundsätzlich davor warnt. Allerdings ist es erlaubt, die Waren zu privaten Zwecken einzuführen.

Außerdem wichtig:

Bargeld und Wertpapiere darf man hingegen bis zu einem Wert von 10.000 Euro mitführen- unabhängig davon, ob man in die Europäische Union einreist oder diese verlassen möchte. Wer mehr dabei hat, muss sein Vermögen schriftlich bei den Zollbeamten anmelden – und zwar ohne Aufforderung. Verreist man jedoch mit mindestens 10.000 Euro innerhalb der EU, reicht ein mündlicher Hinweis beim Grenzübertritt aus, wenn der Zoll zur Auskunft auffordert.

Schließlich sollte man noch bei Kulturgütern aufpassen. Dazu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder –verboten. 

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Zolls oder über die kostenlose App „Zoll und Reise“.

Quelle: Hauptzollamt Landshut/ zoll.de