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Ruhestörung durch Haustiere

Wenn der Nachbarshund lärmt: Wieviel bellen ist okay?

Jedes Mal, wenn du durchs Treppenhaus läufst oder an der Hofeinfahrt vorbeigehst, fängt der Hund deines Nachbarn an zu bellen. Das kann auf die Dauer ganz schön nervtötend sein...

Hundebellen ist zumutbar - gelegentlich

Bellt der Nachbarshund wirklich andauernd und rund um die Uhr, kannst du dagegen vorgehen. Mieter*innen sind dazu verpflichtet, ihre Hunde so zu halten, dass von ihnen keine übermäßige Lärmbelästigung für andere Bewohner*innen ausgeht – das sagt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ist ein Haus besonders hellhörig, aber ruhig, müssen Bewohner weniger Hundelärm dulden, als in einem Haus, in dem sowieso mehrere Tiere gehalten werden.

Mit gelegentlichem Bellen sollte jedoch jeder klarkommen. Grenzwertig wird es erst, wenn ein Hund ständig und vor allem nachts Radau macht. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Fall entschieden, dass Bellen nur zehn Minuten lang ununterbrochen und insgesamt nur 30 Minuten pro Tag zulässig ist. Auch die Mittags- und Nachtruhe muss eingehalten werden.

Andere Tiere, andere Regeln!

Auch wenn ein*e Vermieter*in die Haltung eines Hundes genehmigt hat, kann er diese widerrufen, wenn sich die Beschwerden häufen und der/die Mieter*in nichts gegen Beschwerden unternimmt. Das kann in extremen Fällen sogar zu einer fristlosen Wohnungskündigung führen.

Bei anderen Tieren sieht es etwas anders aus. Quaken beim Nachbarn nachts die Frösche im Teich, hat man einen sogenannten Abwehranspruch, wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden. Eine Umsiedlung der Tiere darf allerdings ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde nicht durchgeführt werden.

Bei krähenden Hähnen oder Vögeln kommt es auf die Umgebung an. Befindet man sich in einer ländlichen Region, muss die Störung geduldet werden, wird aber ein laut schreiender Papagei in einer Stadtwohnung gehalten, muss der Nachbar das nicht unbedingt hinnehmen.