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Darf ich es behalten?

Geld auf der Straße gefunden - Und nun?

Wer unerwartet Geld auf der Straße findet, freut sich erst einmal und ist sicherlich im ersten Moment dazu verleitet, es einfach einzustecken. Dabei ist das doch verboten, oder? Es gibt tatsächlich eine Ausnahmeregel, die es erlaubt, gefundenes Geld zu behalten!

Was steht im Gesetzbuch?

Wie Karin Goldbeck, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt, ist der Sachverhalt zunächst eindeutig: „Wer etwas findet, was offenbar jemand verloren hat, der ist verpflichtet es abzugeben.“ Auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das eindeutig nachzulesen. 

Wird der Fund nicht umgehend gemeldet, macht man sich der Unterschlagung schuldig. Als Konsequenzen drohen in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Aber: Ist der Gegenstand weniger wert als zehn Euro, darf er behalten werden.

Wo gebe ich gefundenes Geld ab?

In der Regel sollten fremde Gegenstände oder Geld beim Bürgeramt abgegeben werden. „Ist das geschlossen, kann man sich an den nächstgelegenen Polizeiabschnitt wenden. Funde in öffentlichen Verkehrseinrichtungen sind hingegen der jeweiligen Verkehrsgesellschaft zu übergeben“, so Manfred Schneider, Leiter des Zentralen Fundbüros in Berlin.

Habe ich Anspruch auf einen Finderlohn?

Was viele Menschen nicht wissen: Ein Finderlohn ist kein kleines Dankeschön aus Kulanz, sondern es besteht ein rechtlicher Anspruch darauf. Daher sollte man bei der Abgabe eines Fundstücks auch unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung bestehen und seine Adresse hinterlassen.

Rechtsanwalt Alexander Rilling erläutert: „Der Finderlohn beträgt, wenn die Fundsache bis zu 500 Euro wert ist, 5 Prozent vom Wert. Liegt der Sachwert darüber, werden drei Prozent gezahlt.“ Wenn Bargeld oder Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden werden, verhält sich die Sache aber anders. Hier wird die Ehrlichkeit erst ab einem Sachwert von 50 Euro belohnt.

Handelt es sich um etwas, von keiner hohen materiellen, sondern viel mehr einer ideellen Bedeutung (beispielsweise ein Schmuckstück), gibt es keine gesonderte Regelung. Es gilt der reale Wert der Sache, an dem sich der Finderlohn orientiert.

Was ist, wenn sich auch nach Monaten keiner beim Fundbüro meldet?

Fundstücke müssen sechs Monate lang von einem entsprechenden Amt aufbewahrt werden. „Wenn sich niemand bis zum Ablauf dieser Frist gemeldet hat, erwirbt der Finder die Sache“, so Karin Goldbeck laut Express.

Diese Regel greift aber nur, wenn das Fundstück auch abgegeben wurde. Es geht also nicht, einen Gegenstände oder Bargeld einfach ein halbes Jahr zu Hause aufzubewahren ohne jemandem davon zu erzählen, und dies dann als rechtmäßiges Eigentum anzusehen.