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Mindestlohn, Dieselfahrverbot, Traktorfahren

Das ändert sich ab dem 1. Juni für Verbraucher

Jeden Monat werden einige Neuregelungen erlassen. Auch ab dem 1. Juni 2018 ändert sich wieder so manches in Deutschland. Welche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen neu sind, erfährst du hier.

Erstes Dieselfahrverbot in Deutschland

Seit längerer Zeit ist das Dieselfahrverbot nun schon im Gespräch. Jetzt soll es ernst werden: Ab dem 1. Juni 2018 gilt in Hamburg, als erste deutsche Metropole, das Dieselverbot. Demzufolge sollen ältere Dieselautos und Lastwagen, die nicht mit der Abgasnorm "Euro-6" konform sind, in zwei Straßenabschnitten in Hamburg-Altona-Nord nicht mehr fahren dürfen. Die Behörden erhoffen sich so eine starke Reduzierung der Stickoxid-Belastung. 

Erlaubnispflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Eine weitere Neuregelung im Verkehrsbereich betrifft Transportfahrzeuge von Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft. Traktoren oder andere Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h fallen jetzt unter den gewerblichen Güterverkehr und sind somit erlaubnispflichtig.

Höhere Gehälter in Baden-Württemberg

Mit höheren Gehältern können zukünftig Beschäftigte in der Speditions- und Logistikbranche in Baden-Württemberg rechnen. Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (AVSL) haben sich über einen Tarifabschluss für die Branche geeinigt, wonach die Einkommen von rund 120.000 Angestellten ab dem 1. Juni um 3,2 Prozent erhöht werden. Im kommenden Jahr sollen die Löhne ab dem 1. April nochmal steigen. Auszubildende bekommen im September 2018 und 2019 40 Euro mehr.

Gespräche über neuen gesetzlichen Mindestlohn

Möglich ist im Juni auch eine allgemeine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission werden sich über eine Änderung der Mindestvergütung beratschlagen. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird zum 1. Januar 2019 der neue Mindestlohn von der Bundesregierung zugelassen und umgesetzt.

Fußball-WM: Public Viewing auch nach 22:00 Uhr

Dieses Mal dürfen Fußball-Fans im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis zum 15 Juli 2018 auch nach 22:00 Uhr ein Public Viewing an öffentlichen Plätzen veranstalten. Grund für die Änderung ist die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland, dem diesjährigen Gastgeber der WM. Diese Entscheidung traf das zuständige Kabinett – schließlich wäre das öffentliche Interesse an der Fernsehübertragung größer, als der Lärmschutz der Anwohner.

Quellen: InFranken, Finanzen.net, Wunderweib