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Diese Neuerungen erwarten uns

Neue Regelungen und Gesetze ab dem 1. Oktober

Im Oktober tut sich was. Einige Gesetze und Regelungen werden geändert. Es werden zum Beispiel höhere Anforderungen an Spielwaren gestellt, außerdem dürfen wieder Hecken geschnitten werden.

Spielzeug soll sicherer werden

Die Europäische Union hat strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe bei Spielzeugartikeln festgesetzt. So sollen Kinder besser vor den giftigen Schwermetallen geschützt werden. Dazu zählen Blei, Phenol und Bisphenol A. Ab 28. Oktober 2018 gilt eine neue Regelung für Blei. Der Anteil in Kreide darf dann nur noch bei 2 statt wie bisher bei 13,5 Milligramm liegen. Lackiertes Spielzeug, wie zum Beispiel Bauklötze, dürfen nur noch 23 statt 160 Milligramm Blei pro Kilogramm enthalten. Im November werden dann auch noch Stück für Stück die Gesetze für die anderen beiden Giftstoffe verschärft. 

Heckenschneiden wieder erlaubt

Ab dem 1. Oktober darf man den Garten wieder kräftiger umgestalten und die Hecken stutzen. Im Zeitraum von 1. März bis 30. September gilt laut Bundesnaturschutzgesetz ein Schneide-Verbot, weil das Gebüsch als Lebensraum von Vögeln und anderen Lebewesen gilt. Die Tiere sollen durch das Gesetz besser geschützt werden. Jeder Verstoß wird mit hohen Geldbußen bestraft. Lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte“ sind das ganze Jahr über erlaubt. Ein Radikal-Schnitt erst wieder ab Oktober. 

Elektronische Vergabe für öffentliche Ausschreibungen

Ab Oktober gelten bei Vergabeverfahren für öffentliche Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen andere Regeln. Die elektronische Abwicklung bei europaweiten Vergaben wird dann zur Pflicht. Angebote, die nicht elektronisch eingereicht werden, werden also nicht mehr akzeptiert bzw. berücksichtigt. Stichtag für dieses neue Gesetz ist der 18. Oktober.