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Brexit, Bahncard, WhatsApp, Abo-Fallen

Das ändert sich für Verbraucher ab dem 01.02.2020!

Mit dem Beginn des neuen Monats stehen einige große Veränderungen und Neuregelungen an. Das ändert sich für uns im Februar...

Der Brexit kommt!

Großbritannien wird aller Voraussicht nach zum 01. Februar endgültig aus der Europäischen Union austreten. Unzählige Male wurde der Brexit verschoben, doch mit dem neuen Monat ist es nun soweit. Das bestätigt auch die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Dort heißt es: "Es ist davon auszugehen, dass das Austrittsabkommen zum 01. Februar 2020 in Kraft tritt."

Bis Ende 2020 ist eine Übergangsphase geplant, wodurch sich vorerst für die Bürger und Unternehmen nichts ändern wird. Bis dahin gilt das Europäische Recht weiterhin. Außerdem bleibt das Vereinigte Königreich währenddessen auch Mitglied des EU-Binnenmarktes und Teil der EU-Zollunion. Die Briten verlieren jedoch ab Februar ihr Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen.

WhatsApp stellt Updates für bestimmte Betriebssysteme ein

Facebook hat angekündigt, die Sicherheitsupdates von WhatsApp für bestimmte Betriebssysteme einzustellen. Wer ein altes iPhone oder Android-Smartphone besitzt, muss nun mit einer eingeschränkten Nutzung rechnen. Zum Monatswechsel wird es demnach für iPhones mit der Software iOS 8 keine Fehlerkorrektur mehr geben, die jedoch wichtig für die Sicherheit des Dienstes sind. Außerdem kann der Messenger auf diesen Geräten nicht mehr installiert werden.  Auch für die Android-Version 2.3.7 und älter wird der Nachrichtendienst ab dem 01.02.2020 nicht mehr unterstützt. Aktualisierungen oder eine Neuinstallation der App sind dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Verbot von Abo-Fallen und erhöhter Schutz für Nutzer

Ein unbedachter Moment, ein zu schneller Klick mit dem Smartphone und schon hat man ein teures Abo bei einem Drittanbieter abgeschlossen. Wer in eine solche Falle tappt, bemerkt die Misere meist erst mit der nächsten Handyabrechnung. Damit ist ab dem 01. Februar Schluss, denn Mobilfunkanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder Telefónica müssen spätestens mit dem neuen Monat das sogenannte „Redirect-Verfahren“ einführen. Soll heißen, will der Nutzer ein Abo abschließen, was nicht direkt von seinem Mobilfunkanbieter stammt, wird er auf eine Bezahlseite weitergeleitet. Dort muss dem Vertragsabschluss und damit dem Kauf explizit zugestimmt werden.

Mit dieser Umleitung will die Bundesnetzagentur Anwender vor teuren Abo-Fallen besser schützen. Außerdem soll mit dieser Neuregelungen ebenfalls eine Geld-zurück-Garantie eingeführt werden. Wer also doch einmal in die Falle tappen sollte, hat so das Recht und die Möglichkeit, sein Geld erstattet zu bekommen.

Bahncard 25 und 50 werden günstiger

Wer sich eine Bahncard 25 oder 50 zulegen möchte, darf sich freuen. Denn beide Kartenmodelle werden ab dem 01. Februar um jeweils 10 Prozent günstiger. Grund für die gesunkenen Preise ist der verringerter Mehrwertsteuersatz, den die Bahn nun direkt an ihre Kunden weitergeben möchte.

Wer sich erst kürzlich noch zum alten Steuersatz eine Bahncard gekauft hat, soll einen Gutschein in Höhe der Differenz erhalten. Die Deutsche Bahn kündigt in diesem Zusammenhang an, aktiv auf die betroffenen Kunden zuzugehen.

Bedingungen für Schengen-Visum ändern sich

Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete der Europäische Rat eine Veränderung des Verfahrens für das Schengen-Visum. Ziel ist es, das Visa-Verfahren deutlich zu erleichtern. Alle Anträge, die ab dem 02.02.2020 eingereicht werden, kosten dann 80 statt bisher 60 Euro. Neben der deutlichen Erhöhung der Gebühren gelten ab diesem Zeitpunkt außerdem verlängerte Einreichungsfristen und die Antragsformulare sollen in den meisten Ländern elektronisch verfügbar sein. Häufig Reisende mit einer positiven Visums-Historie erhalten Visa mit längerer Gültigkeitsdauer. Dies soll Vielreisenden die Einreise erleichtern.

Deutsche Staatsbürger sind von dieser Änderung jedoch nicht betroffen, da sie im Schengen-Raum leben und sich innerhalb dessen frei bewegen können.

Das Visum gilt für 90 Tage und bietet Antragsstellern aus Drittländern, die nicht Teil des Schengenraums sind, die Möglichkeit, in 26 europäische Länder zu reisen reisen, von denen 22 Teil der Europäischen Union sind.