Klamotten beim Anprobieren kaputt gemacht – wer zahlt?
In der Umkleidekabine macht es plötzlich „Ratsch“ und ein Riss ist im noch unbezahlten Kleidungsstück. Ein Anwalt erklärt, wer für den Schaden aufkommen muss.
In der Umkleidekabine macht es plötzlich „Ratsch“ und ein Riss ist im noch unbezahlten Kleidungsstück. Ein Anwalt erklärt, wer für den Schaden aufkommen muss.
Wenn bei der Anprobe eines schicken Kleidungsstücks im Geschäft der Reißverschluss kaputtgeht, eine Schlaufe abreißt oder eine Naht platzt, dann wissen viele Menschen nicht, wie sie reagieren sollen. Keiner will ein Hausverbot riskieren oder kaputte Ware mit nach Hause nehmen müssen.
Gegenüber der Zeitschrift „freundin“ erklärt Thomas Hollweck, Anwalt für Verbraucherrecht, wie man sich korrekt verhält: „Die Geschäfte verfügen über eine spezielle Versicherung, die solche Schäden abdeckt. Ladeninhaber rechnen damit, dass etwas durch den Kunden versehentlich kaputt gemacht wird.“ Deshalb sollte man einfach den nächsten Verkäufer informieren und die Sache ist erledigt. Missgeschicke passieren nun mal. Sollte man dennoch zu einer Zahlung aufgefordert werden, kann man das ganz einfach über die eigene Haftpflichtversicherung abwickeln.