Klinikmitarbeiter für Wassertrinken abgemahnt
Das Arbeitsgericht Frankfurt beschäftigt sich aktuell mit einem bizarren Fall: Weil ein Krankenhausmitarbeiter zwei Gläser aus einem Wassersprender für Patienten trank, wurde er abgemahnt.
Das Arbeitsgericht Frankfurt beschäftigt sich aktuell mit einem bizarren Fall: Weil ein Krankenhausmitarbeiter zwei Gläser aus einem Wassersprender für Patienten trank, wurde er abgemahnt.
Darf ein Klinikmitarbeiter Wasser aus einem für Patienten bereitgestellten Getränkespender trinken oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Arbeitsgericht Frankfurt.
Metin Korkmaz hat gegen das Klinikum Höchst in Frankfurt Klage eingereicht. Der 47-Jährige arbeitet seit 1995 als Techniker für das Krankenhaus. Im Dezember litt er unter starken Kopfschmerzen im Dienst – und spült eine Schmerztablette mit einem Becher Wasser aus dem Spender im Wartebereicht der HNO-Ambulanz herunter. Doch das hatte Folgen: Eine ehemalige Mitarbeiterin der Personalabteilung beobachtete den Techniker und beschwerte sich bei der Klinikleitung – schließlich dürfen sich nur Patienten aus dem Wasserspender bedienen!
Korkmaz bekam daraufhin eine Ladung zur Anhörung, später sogar eine Abmahnung. Darin hieß es, er hätte sich aggressiv und respektlos gegenüber der „Petz“-Kollegin verhalten. Ein Schild am Spender würde zudem die Wasserentnahme für Mitarbeiter untersagen. „Ich war perplex, ist doch lächerlich“, sagt der 47-Jährige gegenüber der Bild und brachte den Fall vors Arbeitsgericht. „Ich war nicht aggressiv, und ein Schild stand dort auch nicht.“
Beim ersten Gerichtstermin gab es keine Einigung. Die Klinik bleibt bisher stur, wirft dem Arbeitnehmer Korkmaz sogar vor, das Krankenhaus zu mobben.
Dieser beharrt auf seinem Standpunkt: Es könne nicht sein, dass Abmahnungen wegen „Wasserzapfens“ in der Arbeitszeit verteilt würden.
Im Dezember wird weiter verhandelt.
Quelle: Bild