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Regeln beachten!

Darf ich im Supermarkt die Ware vor dem Kauf probieren?

Wenn es darum geht, was man im Supermarkt darf oder nicht gehen die Meinungen weit auseinander. Ist es erlaubt Trauben vor dem Kauf zu probieren oder am Shampoo zu riechen? Für Klarheit sorgen diese Supermarkt-Regeln.

Alte Pfandbons

Wenn man mal wieder einen alten Kassenbon entdeckt und sich dieser als noch nicht eingelöster Pfandbon entpuppt, hat man Glück. Denn der Bon muss bis zu drei Jahre nach Ausstellungsdatum noch ausbezahlt werden.

Darf man Waren anfassen?

Um Obst und Gemüse auf Qualität zu prüfen darf man ruhig neben den Augen auch die Hände benutzen. Jedoch Obacht bei Backwaren: Hier verpflichtet jegliches Berühren zum Kauf!

Tücken mit dem Einkaufswagen

Wenn man sehr schwer eingekauft hat und am liebsten den vollen Einkaufswagen direkt vor die Haustür schieben möchte macht man sich tatsächlich strafbar. Genaugenommen ist das Entfernen eines Einkaufswagens vom Supermarktgelände Diebstahl. Jedoch ist auch von der Nichtbenutzung eines Einkaufswagens abzuraten, denn wenn man seine Einkäufe in einem selbst mitgebrachten Beutel verstaut, setzt man sich ebenfalls dem Vorwurf des Diebstahls aus. Für den Supermarkt  ist nämlich unklar, welche Produkte sich schon vor dem Betreten des Marktes im Beutel befunden haben - und ob die anderen Waren wirklich bezahlt werden. Mit einem Einkaufswagen spart man sich also Ärger an der Kasse.

Verbindlich verpackt

Für das anstehende Grillfest  lässt man sich an der Fleischtheke einige Würste und Steaks einpacken, doch dann schlägt das Wetter um. Kann man die gekauften Produkte einfach wieder zurückgeben? Nein, denn Ware, die an der Wurst- oder Käsetheke abgepackt wird, muss auch gekauft werden. Das gilt übrigens auch für Tiefkühlpizzen, die zu lange im Einkaufswagen umhergefahren wurden.

Verschlossene Verpackungen

Darf man an Shampoo riechen, um herauszufinden, ob man den Duft mag? Ja, solange sich das Produkt trotz Öffnung weiterverkaufen lässt. Aber Achtung: Für Lebensmittel gilt das nicht. Marmelade oder Senf müssen also ohne Geruchsprobe gekauft werden.

Bezahl-Wahnsinn

Es gibt immer Kunden, die den Kassen-Betrieb aufhalten, indem sie mit unglaublich viel Kleingeld, das die Kassiererin nachzählen muss, bezahlen. Jedoch müssen Supermärkte rein rechtlich pro Zahlung nur 50 Münzen annehmen. Also bitte die Nerven aller Beteiligten schonen und nicht zu viele Münzen benutzen.

Jedoch ist auch der umgekehrte Fall manchmal Anlass für Ärgernis. Wenn man einen Klecker-Betrag von unter zehn Euro mit der EC Karte bezahlt, stöhnt der ein oder andere in der Schlange hinter einem. Theoretisch ist dies erlaubt, denn es gibt keinen Minimalbetrag für den Einsatz der Karte. Allerdings drücken sich manche Supermärkte bei kleinen Beträgen vor dieser Zahlart, weil sie dafür Gebühren bezahlen müssen. Schließt ein Supermarkt die Zahlung von Kleinstbeträgen mit Karte aus, dann muss das akzeptiert werden.

 Quelle: Stern