Sperrmüllentsorgung: Was ist erlaubt und was nicht?
Die eigenen vier Wände zu entrümpeln, kann eine unglaublich befreiende Wirkung haben. Von den alten Dingen gehört vieles auf den Sperrmüll. Hierbei gibt es aber einige Regeln zu beachten.
Die eigenen vier Wände zu entrümpeln, kann eine unglaublich befreiende Wirkung haben. Von den alten Dingen gehört vieles auf den Sperrmüll. Hierbei gibt es aber einige Regeln zu beachten.
Möbel, Matratzen & Co. werden vom Sperrmüll abgeholt. Dafür kann man als Anwohner ein Entsorgungsunternehmen bestellen, nachdem vorab (online oder telefonisch) ein Termin ausgemacht worden ist. Am vereinbarten Zeitpunkten müssen von einem selbst dann nur noch pünktlich die abzuholenden Teile vorm Haus bereitgestellt werden.
Aber: Rechtlich gesehen bedeutet „vor dem Haus“ nicht überall dasselbe. Es gibt keine bundesweite Regelung, wo und wann der Sperrmüll abgestellt werden darf. In einigen Gemeinden ist das Abstellen nur an der Straßenkante erlaubt, bei anderen nur auf dem Gehweg. Deshalb solltest du dich immer vorher über die Regelungen informieren – auch darüber, ab wann du den Müll nach draußen stellen darfst.
Legst du ihn einfach irgendwann auf der Straße ab, kann es sein, dass du wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bezahlen musst. Viele stellen ihren Müll bereits ein oder zwei Tage vor Termin an die Abholstelle. Dabei darf er fast überall erst am Tag der Abholung oder am Vorabend ab 20 Uhr deponiert werden.
Nicht überall wird der Sperrmüll kostenlos abgeholt und entsorgt. Manchmal gibt es aber feste Termine (oft zweimal pro Jahr), an denen Gegenstände umsonst abgeholt werden. Oft
Wer ansonsten unter dem Jahr Sperrmüll loswerden möchte, muss einen gesonderten Termin vereinbaren und dafür dann in der Regel auch bezahlen. Als Abrechnungsgrundlage dient meist die Menge. Meist liegen die Kosten zwischen 30 und 50 Euro für den ersten Kubikmeter. Wer einen ganzen Container braucht, muss im Schnitt zwischen 220 und 1.000 Euro bezahlen.
Entrümpelungs- und Sperrmüllkosten dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sogar an alle Mieter umgelegt werden. Weil Sperrmüll regelmäßig entsteht, fallen die Kosten unter Müllbeseitigung an – das wurde am Bundesgerichtshof entschieden. Vor diesem Urteil konnten Vermieter nur dann den Sperrmüll als Betriebskosten abrechnen, wenn er für eine geregelte Abfuhr gesorgt und den Mietern einen Platz zum Lagern von Sperrmüll angeboten hat.
Die Menge ist je nach Gemeinde ebenfalls unterschiedlich geregelt. Meist ist von „haushaltsüblichen Mengen“ die Rede. Das entspricht in etwa einer Zimmereinrichtung. An einigen Orten fallen nur bewegliche Gegenstände als Sperrmüll an. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vorher über die Vorgaben in deiner Region erkundigst.
Du kannst dich aber auch über Alternativen informieren. Oft gibt es speziell eingerichtete Sammelplätze – oder du bringst die alten Möbel auf Recycling- oder Wertstoffhöfe. Der Vorteil dabei ist, dass es dich meist nichts kostet. Der Nachteil liegt aber auch auf der Hand: Du musst die Sachen selbst dorthin bringen.
Auch die Definition von Sperrmüll ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Meist dürfen diese Gegenstände über den Sperrmüll entsorgt werden:
Nicht auf den Sperrmüll gehören hingegen diese Dinge:
Was die wenigsten Menschen wissen: Sperrmüll ist nicht rechtfrei. Sobald er auf der Straße steht, gehört er dem zuständigen Abfallunternehmen! Genau genommen darf sich also kein Sammler daran bedienen, denn das wäre Diebstahl.
Quelle: T-Online