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Was im Laden erlaubt ist und was nicht

Darf ich Ware im Supermarkt vor dem Bezahlen probieren?

Ein großer Schluck aus der Getränkeflasche, ein paar Weintrauben zum Probieren – viele Kunden warten nicht bis nach der Kasse, um etwas von den Produkten, die im Einkaufswagen liegen, zu trinken oder zu essen. Rechtlich ist das allerdings nicht erlaubt.

Ware ist Eigentum des Händlers

Auch wenn die Schlange an der Supermarktkasse endlos und Hunger oder Durst besonders groß sind, sollte man mit dem Probieren noch warten. Denn: Trinken oder essen von Ware bevor diese bezahlt ist, ist rein rechtlich gesehen Diebstahl. Da hilft es auch nicht, dass man die Absicht hat, die Produkte zu kaufen. Solange die Lebensmittel nicht bezahlt sind, gehören sie dem Händler. Erst wenn der Vorgang an der Kasse abgeschlossen ist, geht das Eigentum an den Käufer über.

Lieber vorher nachfragen

Das gilt auch beim Probieren von Obst. Wer sich einfach ein paar Weintrauben in den Mund steckt, macht sich also strafbar. Denn auch das ist Diebstahl und streng genommen sogar Sachbeschädigung. Wer aber einfach nicht warten kann oder möchte, der sollte zumindest vorher nachfragen, ob er schon vor dem Bezahlen probieren oder trinken darf.

Geduldetes Verhalten

Viele Händler sehen eine solche Handlung allerdings nicht so eng und sind hier durchaus kulant, wenn der Kunde die Ware hinterher dann auch anstandslos bezahlt. Deswegen wird ein solches Verhalten in der Regel auch nicht bestraft. Bei solch geringen Sachwerten werden Delikte ohnehin nur auf Antrag verfolgt. Das heißt, dass die Mitarbeiter die Behörden rufen müsste – das passiert jedoch meistens nicht.