Wann muss ich meine Weihnachtspost spätestens verschicken?
Damit Weihnachten nicht ohne Geschenke stattfinden muss, solltest du deine Post rechtzeitig losschicken. Die Fristen der großen Logistikfirmen gibt's hier im Überblick!
Damit Weihnachten nicht ohne Geschenke stattfinden muss, solltest du deine Post rechtzeitig losschicken. Die Fristen der großen Logistikfirmen gibt's hier im Überblick!
Für Pakete, die rechtzeitig an Heiligabend ankommen sollen, gilt eine späteste Abgabefrist am 20. Dezember um 18 Uhr. Für Weihnachtsgrüße per Postkarte oder Brief ist noch etwas mehr Zeit. Wer innerdeutsch verschickt, kann die Weihnachtspost bis zum 21. Dezember in einer Filiale abgeben. Für europäische Ziele ist der 16. Dezember die Frist.
Bei DPD heißt die Abgabefrist 20. Dezember 12 Uhr. Wer bis dahin sein Paket aufgibt, kann damit rechnen, dass es bis Heiligabend beim Empfänger ankommt. Wer den Expresszuschlag zahlt, kann sich bis zum 23. Dezember um 12 Uhr Zeit lassen. Pakete in EU-Länder brauchen länger und sollten bis zum 18. Dezember um 12 Uhr in den Paketshops abgegeben werden.
Auch bei Hermes gilt für Weihnachtspakete der 20. Dezember als Stichtag. Was bis 12 Uhr beim Paketshop abgegeben wurde, findet seinen Weg unter den Baum noch rechtzeitig.
Auch bei GLS ist am 20. Dezember letzter Abgabetermin. Geht das Paket in ein europäisches Nachbarland, muss es bereits am 19. Dezember aufgegeben werden. Für alle anderen EU-Länder ist die Frist noch einen Tag früher (18.12.).
Dieser Paketzusteller nennt keinen konkreten Stichtag für die Weihnachtspost, erklärt aber, dass Kunden mindestens ein bis zwei Werktage einplanen sollten, damit Pakete innerhalb Deutschlands rechtzeitig ausgeliefert werden.
Wichtige Tipps zu Verpackung und Co.
Damit deine Weihnachtspost überhaupt ankommt, musst du auf einige Dinge achten. Adresse und Absender müssen gut lesbar und die Postleitzahl korrekt sein. Die Pakete sollten von außen nicht verziert werden, weil die automatischen Paketsortieranlagen damit Probleme haben könnten. Wichtig ist auch, dass die Geschenke sorgfältig verpackt werden.
Wer gebrauchte Kartons verwendet, sollte unbedingt alle anderen Aufkleber entfernen. Zerbrechliches immer doppelt einwickeln. Wenn unterwegs doch was kaputt geht, sind Pakete meist versichert. Die Höchstgrenze variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter. Für die Schadensregulierung unbedingt immer den Einlieferungsbeleg und einen Wertnachweis zum Paketinhalt aufbewahren. Das kann z.B. ein Kassenbeleg oder eine Rechnung sein.
Quelle: Express