Die Vorgehensweise solcher "Bettler" erfolgt meist auf Nebenstraßen und birgt natürlich auch Gefahren. Nicht nur, weil andere Verkehrsteilnehmer durch das abgestellte Fahrzeug oder die winkenden Personen teils behindert werden. An solch abgelegenen Strecken können diese Personen auch relativ ungestört agieren.
Aus diesem Grund bittet die Polizei um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit. Sollten Sie Zweifel haben, dass es sich tatsächlich um hilfsbedürftige Personen, einen Unfall oder dergleichen handelt, bei welchem Sie helfen sollten, verständigen sie umgehend die Polizei oder auch den Notruf 110. Die verständigten Beamten können dann umgehend notwendige Hilfe leisten, wenn dies erforderlich ist.
Quelle: Polizei Tuttlingen