Nach einer Zahnbehandlung sollte man die darauffolgenden zwei Tage nicht fliegen. Wer unter akuten Zahnschmerzen oder nicht abgeschlossenen Wurzelbehandlungen leidet, sollte ebenfalls auf das Fliegen verzichten.
Einige Fluggesellschaften untersagen in ihren Reisebestimmungen sogar, den Flug anzutreten, wenn es bis zu 48 Stunden vor Abflug eine Zahnbehandlung gab. Damit umgehen die Airlines mögliche Schadensersatzansprüche.
Lässt sich das Fliegen unter keinen Umständen vermeiden, sollte ausreichend Schmerzmittel mitgeführt werden, um im Ernstfall schnelle Linderung zu verschaffen. Haben Betroffene keine Medikamente zur Hand, schafft die Bordapotheke im Flugzeug Abhilfe.