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Ausnahmefälle, die man kennen sollte!

Einbruch ins Auto: Hier haftet die Versicherung nicht

Wird in ein Fahrzeug eingebrochen und etwas gestohlen, ohne dass die Diebe Spuren hinterlassen, ist der Bestohlene in der Beweispflicht. Kann er dieser nicht nachkommen, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Kein Versicherungsschutz bei „Relay Attack“ oder „Jamming“

Wie der Tagesspiegel berichtet, muss eine Hausratversicherung nicht für aus einem Auto gestohlene Gegenstände aufkommen, wenn es keine Aufbruchspuren gibt. Die Klausel in der Versicherungspolice gilt demnach auch bei einer möglichen elektronischen Manipulation des Fahrzeugschlüssels durch die Kriminellen.

Dabei beruft sich der Bericht auf ein am vergangenen Donnerstag veröffentlichtes Urteil vom 18.02.2019 des Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 32 C 2803/18 (27), bei dem ein Mann gegen seine Versicherung geklagt hatte, die den entstandenen Schaden nicht bezahlten wollte.

Kläger konnte Aufbrechen nicht beweisen

In seiner Klage forderte der Mann 3000 Euro Schadenersatz von seiner Hausratversicherung, weil unbekannte Täter aus seinem abgestellten Fahrzeug verschiedene Gegenstände entwendet hatten, ohne dabei Spuren zu hinterlassen.
Das Gericht wies die Klage allerdings ab, da der Kläger keine Beweise für den Einbruch an seinem PKW  liefern konnte.

Eine Versicherung sei nur in der Zahlungspflicht, wenn nach einem Einbruchdiebstahl Spuren am Fahrzeug feststellbar seien, heißt es weiter. Zwar sei es möglich, dass die Diebe mit einem elektronisch manipulierten Schlüssel an die Beute gelangt seien, doch einen solchen Diebstahl habe der Kläger nicht nachweisen können.

Was versteht man unter „Relay Attack“ und „Jamming“?

Bei der „Relay Attack“-Methode fangen Kriminelle das Signal eines Autoschlüssels ab, um mit diesem im nächsten Moment die Verriegelung wieder zu öffnen. Jedoch schützen sich Versicherungen vor dieser Art des Aufbruchs durch bestimmte Klauseln. Außerdem konnte der Mann in dem aktuellen Urteil vor Gericht nicht nachweisen, dass sein Auto tatsächlich abgeschlossen war.

Selbst für den Fall, dass die Funkfernbedienung des Schlüssels durch einen Sender blockiert wird („Jamming“) und das Fahrzeug infolgedessen offen bleibt, haben sich Versicherungen geschützt. Ein Schadenersatzanspruch entsteht demnach nur, wenn der Diebstahl aus einem abgeschlossenen Fahrzeug erfolgt, bei dem Spuren die Tat nachweisen, heißt es abschließend.