In seiner Klage forderte der Mann 3000 Euro Schadenersatz von seiner Hausratversicherung, weil unbekannte Täter aus seinem abgestellten Fahrzeug verschiedene Gegenstände entwendet hatten, ohne dabei Spuren zu hinterlassen.
Das Gericht wies die Klage allerdings ab, da der Kläger keine Beweise für den Einbruch an seinem PKW liefern konnte.
Eine Versicherung sei nur in der Zahlungspflicht, wenn nach einem Einbruchdiebstahl Spuren am Fahrzeug feststellbar seien, heißt es weiter. Zwar sei es möglich, dass die Diebe mit einem elektronisch manipulierten Schlüssel an die Beute gelangt seien, doch einen solchen Diebstahl habe der Kläger nicht nachweisen können.