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Umtausch zum EU-Einheits-Führerschein

Verfallen jetzt auch die alten Führerscheinklassen?

Dass Millionen von Bürgern bald ihren Führerschein umtauschen müssen, ist ja bereits bekannt. Doch wie sieht es aus mit den alten Klassen im Dokument? Bleiben diese überhaupt erhalten oder müssen nun alte Prüfungen erneut abgelegt werden?

Der Führerschein ist nicht mehr unbefristet

Wir haben bereits darüber berichtet, dass es eine Neuregelung beim Führerschein-Verfallsdatum gibt. So wurde 2013 eingeführt, dass die Fahrerlaubnis nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der Grund dafür: Alle Bürger sollen bis zum Jahr 2033 einen europaweit einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein erhalten. Um Missbrauch auszuschließen sollen zudem alle Fahrerlaubnis-Papiere in einer Datenbank erfasst werden, sagt der ADAC.

Hier findest du alle wichtigen Infos zum Umtausch

Doch diese neue Vorschrift wirft eine weitere Frage auf: Verfallen mit dem neuen Lappen etwa auch die vorhandenen Klassen?

Entwarnung für die alten Führerscheinklassen

An dieser Stelle kannst du aufatmen: Mit dem Ersetzen des alten Lappens müssen keine Prüfungen erneut abgelegt werden. Wer also bislang einen Führerschein der „Klasse 3“ besessen hat, darf auch nach dem Umtausch noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und Gespanne fahren.

Auch eine Gesundheitsüberprüfung wird es nicht geben - mit Ausnahme für bestimmte Bus- und LKW-Klassen. In diesen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was allerdings schon vor der neuen Vorschrift die Regelung gewesen ist.

Beim Eintauschen solltest du jedoch unbedingt darauf achten, dass auch tatsächlich alle deine alten Klassen ins neue Dokument übernommen wurden und es nicht zu einem Übertragungsfehler gekommen ist. Damit du mit deinem neuen Führerschein auch tatsächlich alles wie gewohnt fahren darfst!

Quelle: Focus