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MO-RD, BUL-LE & Co.

Welche Kfz-Kennzeichen sind verboten?

„Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind“ - So bedeutungsvoll das Fahrzeug ist, so wichtig ist für viele auch das dazugehörige Kennzeichen. Doch nicht alle Wünsche können Berücksichtigung finden, denn gewissen Kombinationen sind nach wie vor verboten.

Was geht gar nicht?

Mit dem Nummernschild will so mancher Autofahrer ein Zeichen setzen. So kann im Kreis Segeberg gut und gerne auch mal die Kombination „SE – XY“ durch die Straßen brausen oder im Vogtlandkreis in Sachsen die Buchstabenfolge „V – IP“.

Beim Wunschkennzeichen haben Fahrzeughalter weitestgehend Narrenfreiheit. Jedoch sollte § 8 Abschnitt 2 der Fahrzeug-Zulassungsordnung nicht außer Acht gelassen werden. Dort heißt es: „Die Kombination aus den Buchstaben und Zahlen sollte den guten Sitten gemäß gewählt werden. Das bedeutet, keine Beleidigungen oder obszönen Worte auf dem Kennzeichen stehen zu haben.“

Bundesweit dürfen Nummernschildhersteller die Kombinationen KZ, HJ, NS, SA und SS nicht aufs Blech bringen. Auch „HH 88“ für „Heil Hitler“ oder „AH 18“ für „Adolf Hitler“ sind verboten.

Bundesländer können selbst entscheiden

Allerdings obliegt die Auslegung der Regelung den Bundesländern und da wird hier und da doch die ein oder andere Ausnahme gemacht. Was nun verboten ist und was nicht, entscheiden am Ende neben den grundsätzlich bestehenden Verboten die Zulassungsbehörden selbst. So gibt es beispielsweise in Brandenburg andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen. Und in Bayern andere Vorschriften als in Schleswig-Holstein.

Während „HH“ mancherorts kritisch gesehen wird, fangen in Hamburg alle Kennzeichen mit „HH“ an und kürzen damit die Hansestadt kurz und knapp ab. Kombinationen mit 88 oder 18 sind jedoch weiterhin verboten. In Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind Nummernschilder mit den Buchstaben „HH“ jedoch nicht zulässig.

In Schleswig Holstein im Kreis Dithmarschen (Heide) wird die Abfolge „HEI – L“ nicht herausgegeben. Weil der Kreis Itzehoe das Kürzel „IZ“ hat, wird darüber hinaus die Kombination „IZ – AN“ (rückwärts für NAZI) kritisch angesehen.

In Moers (Nordrhein Westfalen) verzichten die Behörden auf die Abfolge „MO – RD“.
In Burglengenfeld in Bayern gibt es kein Fahrzeug auf dem „BUL – LE“ zu sehen ist.
Im Saalekreis in Sachsen-Anhalt ist die Kombination „SK – IN“ für „Skinhead“ verboten.

Rechte Gesinnung beim Antragssteller ausschließen

In Bayern sind außerdem die Zahlen 18, 28 und 88 in Verbindung mit den Buchstabenfolgen „HH“ oder „AH“ verboten. Während 18 für Adolf Hitler steht und 88 für Heil Hitler, steht 28 für die verbotene Organisation „Blood and Honour“. Darüber hinaus sind in Nürnberg die Kennzeichen-Kombinationen  „N - PD“ und „N - SU“ verboten.

Allerdings haben die Mitarbeiter der bayerischen Zulassungsbehörden die Anweisung, sich den Antragssteller gründlich anzusehen, um danach zu entscheiden, ob er eine rechte Gesinnung vertritt oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, darf bei dem Fahrer sogar „AH“ oder „HH“ auf dem Kennzeichen stehen.

Städte profitieren von Wunschkennzeichen

Während es klare Verbote gibt, werden andere Themen in Straßenverkehrsämtern inzwischen liberaler gesehen als früher. In Stuttgart, der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, war die Abfolge „S – EX“ zwischenzeitlich verboten. Inzwischen ist sie jedoch wieder erlaubt und erfreut sich großer Beliebtheit. Genauso wie „S – AU“,  „S – OS“ oder auch „S – KY“.

Die Kommunen freuen sich, immerhin spülen kostenpflichtige Wunschkennzeichen durchaus relevante Summen ist die Stadtkasse. In Stuttgart sollen es im Jahr 2015 rund 600.000 Euro gewesen sein, berichtet das Portal „Auto, Motor und Sport“ unter Berufung auf die „Bild“.