Allerdings obliegt die Auslegung der Regelung den Bundesländern und da wird hier und da doch die ein oder andere Ausnahme gemacht. Was nun verboten ist und was nicht, entscheiden am Ende neben den grundsätzlich bestehenden Verboten die Zulassungsbehörden selbst. So gibt es beispielsweise in Brandenburg andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen. Und in Bayern andere Vorschriften als in Schleswig-Holstein.
Während „HH“ mancherorts kritisch gesehen wird, fangen in Hamburg alle Kennzeichen mit „HH“ an und kürzen damit die Hansestadt kurz und knapp ab. Kombinationen mit 88 oder 18 sind jedoch weiterhin verboten. In Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind Nummernschilder mit den Buchstaben „HH“ jedoch nicht zulässig.
In Schleswig Holstein im Kreis Dithmarschen (Heide) wird die Abfolge „HEI – L“ nicht herausgegeben. Weil der Kreis Itzehoe das Kürzel „IZ“ hat, wird darüber hinaus die Kombination „IZ – AN“ (rückwärts für NAZI) kritisch angesehen.
In Moers (Nordrhein Westfalen) verzichten die Behörden auf die Abfolge „MO – RD“.
In Burglengenfeld in Bayern gibt es kein Fahrzeug auf dem „BUL – LE“ zu sehen ist.
Im Saalekreis in Sachsen-Anhalt ist die Kombination „SK – IN“ für „Skinhead“ verboten.