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Geplante Umzüge zum 01. April

Coronavirus: Darf ich während der Quarantäne umziehen?

Der April steht fast vor der Tür. Zum neuen Monat ist bei manch einem auch ein Umzug geplant. Doch ist der wegen des Coronavirus überhaupt normal durchführbar?

In manchen Fällen braucht es eine Genehmigung

Umzüge stehen meist monatelang im Voraus fest. Der Mietvertrag wurde schon längst gekündigt und man muss aus der alten Wohnung raus. Durch das Coronavirus sind momentan aber spontane Veränderungen vorprogrammiert. Wer unter angeordneter häuslicher Quarantäne steht – etwa weil er selbst mit Covid-19 infiziert ist - darf einen Umzug nicht einfach so durchführen und braucht die ausdrückliche Erlaubnis vom Gesundheitsamt, um die Wohnung zu verlassen.

Wer sich nicht in Quarantäne befindet, darf seinen Umzug wie geplant durchführen, er muss jedoch auf mehr als einen Umzugshelfer verzichten. Baumärkte und Umzugsunternehmen sind (noch) erreichbar.

Was passiert, wenn ich nicht umziehen darf?

Beim Bochumer Immobilienkonzern Vonovia ist man jedenfalls auf den Ernstfall vorbereitet. Wenn ein Kunde einen Umzug wegen der aktuellen Situation nicht durchführen kann, verspricht das Unternehmen Hilfe. Man werde in einem solchen Fall eine Lösung finden, erklärte eine Sprecherin.

Quelle: Der Westen