Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Gold hat einen Wert von 16.000 Euro

Teenager findet Goldbarren in Königssee

Eigentlich sollte es ein entspannter Urlaubstag am Königssee werden, doch der Ausflug läuft für eine Jugendliche anders als erwartet...

Teenager findet Goldbarren in Königssee

Ein 16-jähriges Mädchen findet bei einem entspannten Urlaubstag am Königssee in Oberbayern einen Goldbarren im Wert von 16.000 Euro. Die Polizei steht vor einem Rätsel.

Es schimmerte in der Tiefe des Sees

Eigentlich sollte es ein entspannter Urlaubstag am Königssee werden, doch der Ausflug läuft für eine Jugendliche anders als erwartet. Als die 16-Jährige im See eine Runde schwimmen geht, entdeckt sie in zwei Metern Tiefe etwas Schimmerndes. Sie tauchte nach dem Gegenstand und zog wenige Sekunden später einen 500 Gramm schweren Goldbarren aus dem Wasser.

Ehrliche Finderin

Die Finderin entpuppte sich als sehr ehrlich und meldete den Fund der Polizei. Die Beamten stellten fest, dass es sich um echtes Gold handelt. Taucher der Polizei suchten daraufhin den Fundort großflächig ab, fanden aber keine weiteren Goldbarren.

Es handelt sich um nicht um einen Nazi-Schatz

Unter Hobbyhistorikern löste der Fund großes Aufsehen aus. Die Polizei verwarf allerdings Spekulationen der Schatzsucher, die behaupteten bei dem Barren handle es sich um Überreste eines möglichen Nazi-Depots aus der Kriegszeit. "Mit Hitlers Goldschatz hat das nichts zu tun", sagte der Polizeichef in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung. Nach ersten Untersuchungen wurde der Barren zwischen 1990 und 2005 gefertigt.

Spezialisten untersuchen Kennzeichnungen

Wie der Goldbarren seinen Weg in den See fand, ist bislang noch völlig unklar. Eine eingravierte Nummer sei kaum erkennbar, teilten Spezialisten des Landeskriminalamts mit. Diese versuchen nun die Kennzeichnung zu rekonstruieren.

Der Tauchgang könnte für die junge Frau glückliche Folgen haben. Der Barren sei rund 16.000 Euro wert, erklärte ein Polizeisprecher. Wenn sich kein Besitzer findet und das Fundstück nicht aus einer Straftat stammt, darf die Finderin den Schatz aus dem See behalten.

Quellen: die Welt