"Die Taschendiebe suchen ganz gezielt die Enge auf den Märkten. Einer lenkt dann das Opfer ab, der Zweite stiehlt die Beute und ein Dritter nimmt das Diebesgut an sich und entschwindet damit im Gedränge", erklärt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention. Innerhalb weniger Sekunden sind auf diese Art Brieftasche, Handy oder Kreditkarten verschwunden. Die Diebe sind meist nur schwer ausfindig zu machen, wenn sie nicht gerade auf frischer Tat ertappt werden - zumal die Opfer den Verlust häufig erst später bemerken und darum auch keinen Täter beschreiben können.
Beliebt ist auch der Drängel-Trick: Ein Dieb rückt unangenehm dicht an das Opfer heran, bis es sich ärgerlich abwendet und dadurch eine umgehängte Tasche oder die in der Manteltasche befindliche Geldbörse quasi "griffbereit" anbietet. Eine weitere immer wieder erfolgreiche Masche der Diebe ist, die Kleidung des potenziellen Opfers angeblich "versehentlich" mit Ketchup, Senf oder einer Flüssigkeit zu beschmutzen, um durch den anschließenden Reinigungsversuch vom Diebstahl der Wertsachen abzulenken.
Manchmal lassen sich Taschendiebe schon am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute (z.B. Hand- oder Umhängetasche).
Damit ihr den Bummel über den Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen könnt, gibt die Polizei folgende Tipps:
- Nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mitnehmen, wie man tatsächlich benötigt.
- Geld, Bankkarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung und möglichst dicht am Körper tragen.
- Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper tragen.
- Besonders bei Gedränge verstärkt auf die eigenen Wertsachen achten. Und bitte sofort misstrauisch werden, wenn man plötzlich angerempelt oder "in die Zange" genommen wird.
- Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und eine Bankkarte entwendet wurde, sollte diese sofort über den Sperrnotruf 116 116 gesperrt werden.
- Damit eine Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das lediglich eine Unterschrift gebraucht wird, muss der Verlust bei der Polizei gemeldet werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.