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Beliebiges Abstellen und Lagern ist nicht erlaubt

Bis zu 500 Euro Strafe für Möbel in Garage

Wer im Besitz einer Garage ist, ob als Eigentümer oder Mieter, kann sich über zusätzlichen Stauraum für Möbel, Rasenmäher & Co. freuen – oder? So einfach macht es einem der Gesetzgeber aber nicht, denn Garagen dürfen nicht wahllos vollgestellt werden. Was viele nicht wissen: Bei einem Verstoß droht sogar eine Strafe von mehreren Hundert Euro!

Garage ist kein Lagerraum!

Gerade jetzt, wo der Winter naht, werden Terrassenmöbel, Blumenkübel oder im Fall des radikalen Ausmistens auch gerne mal alte Möbel, Fernsehgeräte oder Lampen in der Garage geparkt oder eben auf Dauer dort abgestellt. Schließlich bietet sie ordentlich Stauraum für allerlei Krimskrams. Und wie man sie nutzt, bleibt einem doch selbst überlassen, oder? Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber sieht das jedoch anders, denn in den Landesbauordnungen ist festgeschrieben, für welche Zwecke eine Garage genutzt werden darf und für welche eben nicht. Bei Verstößen droht eine empfindliche Strafe.

Was darf also dort abgestellt werden?

Eine Garage wird lediglich als Unterstand für ein Fahrzeug gesehen und darf nur im zulässigen Rahmen genutzt werden, wie es in den Landesbauordnungen heißt. In erster Linie dürfen Eigentümer und Mieter dort also PKW, Motorrad, Moped oder Fahrrad parken. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zubehör wie Scheibenreiniger, Werkzeug, Felgen, Kindersitz, Pflegemittel, Reifen und Putzmittel dürfen dort ebenfalls untergebracht werden. Regale oder Schränke, die zum Lagern von Autozubehör gedacht sind, sind auch zulässig.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Garage und einem Lagerraum?

Das Gesetz unterscheidet in diesem Fall sehr genau. Werden Möbel in einer Garage abgestellt, kann sie dadurch zu einem Lagerraum werden. Aus rein juristischer Sicht ändert sich folglich die Nutzung und dafür benötigt man in Deutschland eine Genehmigung. Wer diese nicht hat, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen, wenn die Zweckentfremdung durch Behörden aufgedeckt wird. Denn eine Garage wird vom Gesetzgeber ausschließlich als Raum für Kraftfahrzeuge gesehen.

Garage als Möbellager: Bis zu 500 Euro Strafe möglich

Behörden können diverse Auflagen machen, den Rückbau fordern und Strafen verhängen, wenn die besagt Genehmigung fehlt. Wie der „Express“ unter Berufung auf die ARD berichtet, gab es im Jahr 2013 einen Fall, bei dem ein Mann 500 Euro zahlen sollte,
weil er neben seinem Kleinwagen noch jede Menge anderer Dinge in seiner Garage abgestellt hatte, die dort aber aus Sicht des Gesetzgebers nicht stehen durften.

Quelle: Express