So wirst du ungewollte Geschenke wieder los
Nicht jedes Geschenk sorgt an Heiligabend für Begeisterung. Was kann man umtauschen, was muss man behalten? Wir geben euch die wichtigsten Tipps.
Nicht jedes Geschenk sorgt an Heiligabend für Begeisterung. Was kann man umtauschen, was muss man behalten? Wir geben euch die wichtigsten Tipps.
„Gesetzlich sind Händler nicht dazu verpflichtet Geschenke zurückzunehmen“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW. Um einen Umtausch reibungslos abwickeln zu können, sollte der Kunde auf jeden Fall den Kassenbon, die Rechnung oder - falls das Geschenk mit Girokarte bezahlt wurde - den Kontoauszug vorlegen können. Wichtig zu wissen: Der Verbraucher hat beim Umtausch keinen Anspruch, den Warenwert in Bargeld zu erhalten; viele Händler stellen stattdessen einen Gutschein über die Höhe des ursprünglichen Kaufpreises aus.
Wer zu Weihnachten einen Gutschein ohne Namensnennung zum Beispiel für einen Opernbesuch oder das neue Sport-Outfit erhält, mit dem Geschenk aber nichts anzufangen weiß, kann den Bon problemlos an Dritte weitergeben. Eine Rückgabe oder die Auszahlung des Kaufbetrags sind nur möglich, wenn das vorher vereinbart wurde. Wichtig ist vor allem, darauf zu achten, ob der Gutschein mit einer Einlösungsfrist versehen ist.
Ganz andere Regeln gelten für den Geschenkekauf per Internet. Bei Online-Käufen hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dafür muss er dem Händler nur mitteilen, dass er die Ware nicht behalten will. Wenn das geschehen ist, kann alles ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Aber Vorsicht: Der Online-Verkäufer kann dem Kunden die Rücksendegebühren uneingeschränkt in Rechnung stellen.
In der Regel können verderbliche Waren nicht umgetauscht werden, erklärt Stefan Hartel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Zudem sind aus hygienischen Gründen Produkte wie Dessous, Bademoden, Erotikartikel sowie Zahnbürsten von der Rückgabe ausgeschlossen. Auch Waren, die speziell angefertigt wurden, wie beispielsweise ein Trikot mit dem eigenen Namen, können nicht umgetauscht werden.
Neben dem Weiterverschenken, kann man das Produkt beispielweise auch bei Ebay oder einer anderen Plattform verkaufen. Mittlerweile gibt es auch etliche Tauschbörsen im Netz. Dort kann Ware gegen Ware getauscht werden.
Quelle: Express / Reader's Digest Deutschland / news aktuell